PSIRAM - Rufmordinstrument ohne Impressum mit fragwürdigem Wikipedia Propaganda-Eintrag
PSIRAM wurde als Webseite offenbar geschaffen durch asozial kriminell abgehalfterte Existenzen mit zu viel Zeit, ohne Impressum, die entgegen den Regularien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung, dem Telemediengesetz und dem Strafgesetzbuch - die "Webseite" als Rufmordinstrument nutzen, hier um jede noch so krude Deutungshoheit zu verbreiten und sei es nur zum Zwecke der Verleumdung. Hierbei verstecken sich die Urheber feige hinter der Anonymität des weltweiten Internets mit einer .com Domain, dabei ist der Inhaber mittels Geldes (offenbar aus Sozialbezügen) anonymisiert.
PSIRAM selbst gibt vor, eine der "Skeptikerbewegung" nahestehende Website zu sein, welche sich selbst in überheblicher Manier als „Verbraucherschutzseite“ und „Wiki der irrationalen Überzeugungssysteme“ beschreibt. Hierbei begrüßen die Macher anonymer Autoren den überraschten Leser mit dem Satz: "Willkommen auf dem Wiki der irrationalen Überzeugungssysteme"...
Die Vorgehensweise der scheinbar sozial gescheiterten Psiram-"Autoren" ist dabei völlig einfach: Es werden möglichst viele negativ auslegbare Fakten über eine Person gesammelt, ob der Wahrheitsgehalt von im Internet stehenden Aussagen stimmt, wird dabei nicht im Ansatz geprüft, und alles, was das Ansehen der kritisierten Person erhöht, weggelassen. Wo sich nicht ausreichend „Belastungsmaterial“ findet, kommt das Kontaktschuld-Prinzip zum Einsatz: Man betont die Verbindungen des Kritisierten zu anderen Menschen, die sich aus Sicht der Macher besser angreifen lassen und erzeugt damit den Eindruck, der Kritisierte sei Teil eines inkriminieren Netzwerks. Auf Wikipedia heißt es zum Begriff Kontaktschuld: „Statt den Diffamierten selbst zu zitieren, sein Handeln zu charakterisieren, seine Beweggründe zu nennen, werden Orte, an denen er sich aufgehalten oder Personen, mit denen er gesprochen hat, (…) politisch verdächtigt und sodann ein Rückschluss auf die politische Einstellung des Angegriffenen selbst gezogen.“
Das dieses Verhalten nicht nur kriminell, sondern im höchsten Maße asozial ist, scheint hierbei bisher weder Wikipedia, wo es trotz Anonymität von PSIRAM sogar einen Wikipedia-Eintragt gibt, was verdeutlicht, dass Wikipedia sich über die Jahre zu einem fragwürdigen Propagandainstrument "gemausert" hat, noch Google zu interessieren, wobei letztere dem kriminellen Treiben von PSIRAM als Verleumdungs- und Rufmordinstrument, mittels einer Internetabrufsperre Einhalt gebieten sollte und vor allem müsste. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Datenschutzbeauftragten der Länder, nach nunmehr zugegangener offizieller Mitteilung, Taten gegen das kriminelle Treiben folgen lassen? Natürlich könnten die Macher von PSIRAM auch aus der anonymen Deckung hervorkriechen, hier müssten sie sich jedoch Straf- und zivil-prozessualen Verfahren stellen, wofür den Autoren ganz offensichtlich der Mut und das Geld fehlt.
Der Hasskriminalität von PSIRAM stehen fünf Gesetze und Verordnungen gegenüber, welche PSIRAM auf kriminelle Art und Weise missachtet:
1)
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2)
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG), umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, ist ein deutsches Gesetz, das bußgeldbewehrte Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke betreffend den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz sowie eine vierteljährliche Berichtspflicht der Anbieter einführt, außerdem Opfern von Persönlichkeitsverletzungen im Internet einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten des Verletzers aufgrund gerichtlicher Anordnung eröffnet.
Das Gesetz reagiert auf die zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter. Es wurde als Art. 1 Teil des gleichnamigen Mantelgesetzes verkündet. Art. 2 enthält eine Änderung des Telemediengesetzes.
Gegen dieses Gesetz verstößt PSIRAM in mehrfacher Hinsicht, da es die Hauptaufgabe der Webseite zu sein scheint, sowohl Verleumdung als auch Prangerwirkung durch "Artikel" zur Schau zu stellen.
3)
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine seit Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung der Europäischen Union, mit welcher die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. In Artikel 17 der DSGVO, dem Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), heißt es: "Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
- Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
Gegen diese Verordnung verstößt PSIRAM vorsätzlich in mehrfacher Hinsicht, wobei Namen, sowohl Vor- und Nachnamen als auch Privatadressen genannt werden, was unter anderem, wiederum gegen 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verstößt.
4)
Im Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten heißt es zudem: Diensteanbieter haben für angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
Ebenso verhält sich ordnungswidrig, wer den nach § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Telemediengesetz obliegenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten nicht nachkommt. Der Nutzer muss zu Beginn des Nutzungsvorgangs (Besuch der Webseite) über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aufklärt werden. Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht oder anderen Vorschriften des Telemediengesetzes droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR.
Das werden die geistlosen Schmierfinken von PRIRAM nicht zahlen, denn erstens werden diese Halbkriminellen das Geld nicht haben und zweitens werden sie offensichtlich durch den deutschen Sozialstaat finanziert, anders erklärt sich der verleumderische Unfug auf der "Webseite" PSIRAM nicht...
Gegen dieses Gesetz verstoßen die anonymen Macher von PSIRAM vorsätzlich und "verzichten" bewusst auf ein Impressum.
5)
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)
§ 4 Rechtsschutz von Registermarken
Der Markenschutz entsteht.
- durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
- durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
- Durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
Gegen dieses Gesetz verstößt PSIRAM vorsätzlich mit der Verwendung von Markennamen, hier zudem als Wortmarke in seinen META KEYS. Durch die kriminelle Anonymität wähnen sich die Macher von PSIRAM in einem rechtsfreien Raum, was allerdings in den asozialen Kreisen, in welchen sich die Macher bewegen werden, nichts Besonderes zu sein scheint!