Potsdam: Mike Schubert - "Vom Hoffen und Harren!"
Nach jahrelangem Streit machen die Potsdamer Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung vor der Kommunalwahl den Weg frei, um die Eltern zu entschädigen. Nun sollen bald die Anträge online verfügbar sein. Damit wird der laufende Haushalt um knapp 26 Millionen Euro ansteigen. Notwendig wurde dies, weil Potsdamer Eltern jahrelang zu viel für die Betreuung ihrer Kinder bezahlt hatten.
Die zuständige Beigeordnete Noosha Aubel (parteilos) hatte angekündigt, im Anschluss an die nun erfolgten Beschlüsse die Anträge auf Erstattung auf der Homepage der Stadt zur Verfügung zu stellen. Ob eine Geamtverbesserung der Kita-Versorgung in Potsdam ibleibt abzuwarten.
In diesen jüngsten Zusammenhang passt allerdings in keiner Weise, dass es im "SPD" und "Die Linke" geführten Rathaus bisher nicht vollumfänglich gelungen ist, die katastrophale Situation um fehlende Kita-Plätze in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam zu lösen. Weder in der Amtszeit von Ex-Sozialdezernent Mike Schubert (SPD) und auch nicht in der bisherigen Amtszeit von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), was in beidem wie Sie lesen, ein und derselbe politische Amtsträger ist, samt "SPD" und "Die Linke".
Dazu passt im Gegensatz, dass der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kürzlich die steuerliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert hat, welche im Einkommensteuergesetz (EStG) nach Paragraf 33b als "Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen" steuerlich geregelt ist.
Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag häufig höhere Kosten als Menschen ohne Behinderungen haben, etwa höhere Mobilitätskosten. Hierzu kommt die katastrophale nachrangige Behandlung behinderter Menschen, in jedem Alter. In Fall eines mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes, welches trotz vorliegendem Rechtsanspruch seit über einem Jahr keinen geeigneten Kita-Platz in der Landeshauptstadt Potsdam durch die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung zugewiesen bekommt, können Bewohner Potsdams auf mit Hinblick auf die Moral, nur den Kopf schütteln.
Aktuell soll hier eine etwaige Verbesserung erreicht werden, wie wir kurzfristig erfuhren. Dies bleibt zu hoffen, wobei wir vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 im Bundesland Brandenburg sowie vor der anstehenden Landtagswahl in Brandenburg - am 01. September 2019, vor allem den Fall eines mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, weiter beobachten werden.
__________
An dieser Stelle wird sachlich mitgeteilt: Dieser Artikel von BERLINER TAGESZEITUNG beruht auf der Grundlage des Pressegesetzes, Land Brandenburg, wie auch gültig in allen anderen deutschen Bundesländern, siehe brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG, vom 13. Mai 1993, nachweislich im GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162, Paragraf 3, Absatz 3, in welchem es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von Paragraf 193 StGB wahr.“ Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen, jede Art einer etwaigen Volksverhetzung, bzw. Beleidigung, gemäß Paragrafen 130 und 185 StGB, ist in keiner Weise von BERLINER TAGESZEITUNG beabsichtigt und findet auf den Seiten von BERLINER TAGESZEITUNG nicht statt! BERLINER TAGESZEITUNG bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, es ist zudem in keiner Weise beabsichtigt Minderheit zu diskreditieren. Meinungen der Bevölkerung - sind durch BERLINER TAGESZEITUNG ordnungsgemäß gekennzeichnet.
(A. Walsh--BTZ)