Moralfragen an Mike Schubert (SPD) und Hakan Taş (Die Linke)
AfD-Justizexperte Marc Vallendar hat die Führerschein-Rückgabe von Linken-MdA Hakan Taş als PR-Inszenierung bezeichnet: "Monatelang nach seiner Alkoholfahrt von Freiwilligkeit zu sprechen ist lächerlich. Vor allem, wenn ein Richter die Abgabe vorher bereits angeordnet haben sollte.
Hakan Taş versucht sich offensichtlich als moralisches Vorbild zu inszenieren. Diese Überheblichkeit ist typisch für das Selbstverständnis der sozialistischen Funktionärselite. Für die AfD gilt: Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht sind keine Kavaliersdelikte. Null Toleranz gilt für alle Gesetzesbrecher, auch wenn sie einer Regierungsfraktion angehören."
Das nicht nur Die Linke als Partei, sondern offenbar auch die SPD, hier in Person des Oberbürgermeisters von Potsdam, Mike Schubert (SPD), massive Defizite in puncto politischer Moral haben, zeigt sich in dem Umstand, dass Schubert als Personalvorgesetzter seit über einem Jahr nicht in der Lage ist, einem mehrfach schwerbehinderten Kind (2 Jahre), trotz Rechtsanspruch, einen geeigneten Kinderbetreuungsplatz zuzuweisen, welcher für das Kleinkind, sich mit Blick auf das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), dringend notwendig wäre.
Die Kita-Problematik in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam, ist ohnehin ein Armutszeugnis der Politik und dürfte zur anstehenden Kommunalwahl im Land Brandenburg im Mai, Thema an der Wahlurne sein. Warum, nun hier versagten augenscheinlich über Jahre hinweig, nicht nur der Kita-Tipp und das Jugendamt in Potsdam, sondern vor allem die politische SPD-Führung in Potsdamer Rathaus unter der vorgenannten Führung des Ex-Sozialdezernenten und heutigen Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), was im Fall der mehrfachen Schwerbehinderung des vorgenannten Kleinkindes - nicht nur eine unaussprechlich moralische Schande und Armutszeugnis defür das Potsdamer Rathaus und seine "Fachbereiche" ist, sondern einmal mehr als deutlich zeigt, dass vollmundig politische Wahlversprechen und die Realität bei der SPD - weit auseinanderklaffen...!
In Potsdam ist dies allerdings noch nicht einmal der Höhepunkt dessen, was es an der politischen Führung zu kritisieren gibt, zeigen die aktuellen Probleme um die Nachzahlung von Kita-Gebühren und damit zusammenhängende Kosten für den Steuerzahler. Die Stadtverordneten waren kürzlich aufgerufen den Nachtragshaushalt der Stadt Potsdam, mit rund 45 Millionen Euro für die Nachzahlung von Kita-Gebühren und damit zusammenhängende Kosten freigeben.
Die Stadt Potsdam rechnet im Streit um die Kita-Beiträge aus vier Jahren allein bei den Prozesskosten mit Ausgaben in Höhe von 1,6 Millionen Euro, ein" finanzielles Abschiedsgeschenk der Unfähigkeit des von 2002 bis 2018 agierenden Ex-SPD-Bürgermeisters Jann Jakobs", wie man hinter vorgehaltener Hand im Rathaus Potsdam gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG sagte.
Insgesamt sollen mit dem Nachtragshaushalt fast 44 Millionen Euro für die Beilegung des Kitastreits freigegeben werden. 30 Millionen Euro davon sollen allein für freiwillige Rückzahlungen von Elternbeiträgen für die Jahre 2015 bis 2018 bereitstehen. Die Stadt rechnet mit 200 Klagen, welche der Steuerzahler zu löhnen hat, als "Dank das er Mike Schubert und die SPD gewählt hat", sagten am gestrigen Tage Bürger auf den historischen Louisenplatz in Potsdam und fügten hinzu: "wer die SPD bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wählt, sollte daran denken: nur die dümmsten Kälber wären ihren Schlächter selber...".
Information:
BERLINER TAGESZEITUNG gibt Eltern, welche in den vergangenen Jahren zu viel für die Betreuung ihrer Kinder bezahlt haben, hier die Möglichkeit, mittels einer unverbindlichen Richtschnur - nachzulesen, wie viel Geld sie erstattet bekommen könnten. Hier klicken = https://kita-beitragsrechner.de/
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An dieser Stelle wird sachlich mitgeteilt: Dieser Artikel von BERLINER TAGESZEITUNG beruht auf der Grundlage des Pressegesetzes, Land Brandenburg, wie auch gültig in allen anderen deutschen Bundesländern, siehe brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG, vom 13. Mai 1993, nachweislich im GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162, Paragraf 3, Absatz 3, in welchem es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von Paragraf 193 StGB wahr.“ Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen, jede Art einer etwaigen Volksverhetzung, bzw. Beleidigung, gemäß Paragrafen 130 und 185 StGB, ist in keiner Weise von BERLINER TAGESZEITUNG beabsichtigt und findet auf den Seiten von BERLINER TAGESZEITUNG nicht statt! BERLINER TAGESZEITUNG bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, es ist zudem in keiner Weise beabsichtigt Minderheit zu diskreditieren. Meinungen der Bevölkerung - sind durch BERLINER TAGESZEITUNG ordnungsgemäß gekennzeichnet.
(L. Brown--BTZ)