Mike Schubert (SPD) und die Kita-Platz-Schande von Potsdam
Nach der neuerlichen Millionen Euro schweren Rechenpanne zu Kita-Beiträgen im Potsdamer Jugendamt wird Kritik am im November 2018 gewählten Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) laut, welcher vor seiner Wahl im Herbst 2018 der zuständige Sozialdezernent gewesen ist und lässt nach aktuellen Umfragen von BERLINER TAGESZEITUNG in Potsdam, die Wähler mit einer offensichtlich komplett falschen Wahl betroffen zurück.
Zudem rächt sich aktuell für Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert, welcher über Jahre hinweg als Sozialdezernent der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam für die katastrophalen Zustände um fehlende Kita-Plätze politisch für die Kleinsten verantwortlich war, dass Unklarheiten bei Kitabeiträgen und Betriebskosten in Potsdam nun auch auf die nächsten Jahre durchschlagen. Eine neue Elternbeitragsordnung soll erst für das Kita-Jahr 2020/21 kommen. Vorher müssen beträchtliche Altlasten aufgearbeitet werden.
Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe wurde von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) zur Aufarbeitung der Probleme zu Kitabeiträgen und Betriebskostenabrechnungen einberufen. An der Arbeitsgruppe sind neben dem Jugendamt auch das Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt und der Bereich Finanz- und Vertragsmanagement beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Oberbürgermeister zur Erarbeitung einer neuen Beitragsordnung verpflichtet, Hintergrund ist der seit langem schwelende Streit um zu viel gezahlte Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Potsdam, welcher bis heute nicht gelöst ist und Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) einmal mehr als komplett politische Fehlbesetzung im Potsdamer Rathaus erscheinen lässt.
Den Berichten in den Ausschüssen nach müssen noch immer 165 Betriebskostenabrechnungen aufgearbeitet werden, die teilweise bereits acht Jahre alt sind. Dabei gehe es teilweise um mehrere 10.000 Euro, teilweise aber auch um „ganz kleine Beträge“, wie Schubert dies als zuständigem Sozialbeigeordneter in den vergangenen Jahren nicht auffallen konnte ist fraglich und wirft ein trübes Licht auf seine Arbeit.
Matthias Finken als Fraktionschef von CDU/ANW sieht die Potsdamer Rathausspitze um Schubert in der Verantwortung: „Angesichts dieser Fehler muss man von einem Fiasko im Rathaus sprechen und die Frage stellen, wer in der Führungsetage dafür die Verantwortung übernimmt“, sagte er: „Bei der Anzahl der aufgedeckten Fehler, ist es an der Zeit, nach der Führungsverantwortung und Konsequenzen zu fragen.“
"Bei Schubert ist die Karriere mit großmäuligen Wahlversprechen wichtiger, als gute politische Arbeit", sagen Potsdamer Bürger in einer Umfrage von BERLINER TAGESZEITUNG, zur aktuellen Problematik eines schwerbehinderten Kleinkindes, dem der Kita-Tipp Potsdam seit Monaten nicht in der Lage ist, einen Kita-Platz mit Einzelplatzbetreuung nachzuweisen, obwohl das Kind nach dem Sozialgesetzbuch einen gesetzlichen Anspruch darauf hat.
Die Leiterin des Kita-Tipp hüllt sich in diesem Zusammenhang, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, gegenüber den Eltern des Kindes, ebenso in beschämendes Schweigen, wie die Potsdamer Rathausspitze selbst, weshalb nach Ansicht der Bürger in einer Umfrage, "Oberbürgermeister Mike Schubert und der Leitung des Kita-Tipp Potsdam, eine politische und moralisch asoziale Verantwortungslosigkeit zu attestieren ist". In diesem Zusammenhang stellt sich aktuell zumindest die Frage nach einem Dienstvergehen von Schubert, der Leitung des Kita-Tipp und Jugendamtes Potsdam.
Ein Dienstvergehen kann vorliegen, wenn der Beamte eine ihm obliegende Pflicht verletzt. In Betracht kommt ein Verstoß gegen ein Strafgesetz oder die Verletzung einer aus dem Beamtenrecht zu entnehmenden Verpflichtung, etwas zu tun oder zu unterlassen, dies beinhaltet zumeist Schadensersatzansprüche gegen den Beamten und gegen die Stadt.
In § 77 des Beamtengesetzes (BBG) heißt es hierzu: "Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen." Einem schwerbehinderten Kleinkind, trotz gesetzlicher Vorschriften, keinen Kita-Platz mit Einzelplatzbetreuung zur Verfügung zu stellen, dürfte die Prüfung eines Dienstvergehens einschließen. Zu prüfen dürfte in dem vorgenannten Fall unter anderem sein, ob § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Haftung bei Amtspflichtverletzung - zur Anwendung kommen kann.
Betrüblich ist ohnehin, dass Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert und die Leitung des Kita-Tipp Potsdam, überhaupt in den Zusammenhang mit einer Amtspflichtverletzung gebracht werden, noch dazu, da es sich um die Rechte eines schwerbehinderten Kleinkindes handelt, gegen welche durch die Nichtgewährung eines Kita-Platzes mit Einzelplatzbetreuung in beschämender Weise gesetzlich verstoßen wird. Sofern Schubert und die Kita-Leitung auch nur einen Funken menschlichen Anstand haben, dürfte sich diese Frage im Potsdamer Ratshaus nicht länger stellen, es sei denn, Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) und die Leitung des Kita-Tipp Potsdam, würden auf den Tod des schwerbehinderten Kleinkindes warten, um der Stadtkasse Geld zu sparen?
Dem Bürger bleibt am 26. Mai 2019 im Bundesland Brandenburg, zu den Wahlen der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte sowie am 01. September 2019 überlassen, ob die SPD als Partei von Oberbürgermeister Mike Schubert, die richtige Partei ist welche man wählen sollte, wenn es um die Rechte von Kindern in Potsdam um Brandenburg geht...?
__________
An dieser Stelle wird sachlich mitgeteilt: Dieser Artikel von BERLINER TAGESZEITUNG beruht auf der Grundlage des Pressegesetzes, Land Brandenburg, wie auch gültig in allen anderen deutschen Bundesländern, siehe brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG, vom 13. Mai 1993, nachweislich im GVBl.I/93, [Nr. 10], S.162, Paragraf 3, Absatz 3, in welchem es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von Paragraf 193 StGB wahr.“ Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen, jede Art einer etwaigen Volksverhetzung, bzw. Beleidigung, gemäß Paragrafen 130 und 185 StGB, ist in keiner Weise von BERLINER TAGESZEITUNG beabsichtigt und findet auf den Seiten von BERLINER TAGESZEITUNG nicht statt! BERLINER TAGESZEITUNG bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, es ist zudem in keiner Weise beabsichtigt Minderheit zu diskreditieren. Meinungen der Bevölkerung - sind durch BERLINER TAGESZEITUNG ordnungsgemäß gekennzeichnet.
(O. Joergensen--BTZ)