Klimaaktivist kündigt nach Verurteilung wegen Straßenblockade Verfassungsbeschwerde an
Ein Klimaaktivist aus Berlin zieht gegen seine Verurteilung wegen einer Straßenblockade vor das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe solle die Möglichkeit gegeben werden, "festzustellen, dass Protest, der stört, im Angesicht des Klimanotfalls angemessen ist", erklärte Johann O. in einer Mitteilung der Gruppe Letzte Generation vom Mittwoch. Der 21 Jahre alte Medizinstudent war zuvor mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vor dem Berliner Landgericht gescheitert.
Eine Jugendkammer bestätigte am Mittwoch die Verurteilung O.s zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro wegen Nötigung. Zwar hätten die Demonstranten das Demonstrations- und Versammlungsrecht auf ihrer Seite, erklärte es. Das rechtfertige aber keinen Eingriff in die Rechte Dritter, um eigene politische Ziele zu erreichen.
Ziel der Demonstranten sei es gewesen, den Verkehr lahmzulegen. Weitergehende Ziele wie Klimaschutz seien für die strafrechtliche Bewertung nicht zu berücksichtigen. Am Landgericht Berlin war es die erste Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit Straßenblockaden der Letzten Generation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
O. erklärte, dass die Bundesregierung das Pariser Klimaschutzabkommen breche. Sie "manövriert uns in eine Katastrophe, aus der es kein Entkommen gibt." Dass er und viele andere, "die auf dieses politische Versagen hinweisen, kriminalisiert werden, ist absurd und nicht hinnehmbar".
Y. Rousseau--BTZ