Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich nach tagelangem Streit über die Asylpolitik eine Atempause verschafft. Die CSU gibt der CDU-Chefin eine Frist für eine europäische Lösung bis nach dem EU-Gipfel Ende Juni. Der CSU-Vorstand billigte in München einen entsprechenden Vorschlag von Parteichef Seehofer. Kommen bis dahin keine Vereinbarungen mit europäischen Partnern zustande, soll mit umfassenden Zurückweisungen von Migranten an den Grenzen begonnen werden.
Schon in den kommenden Tagen will Seehofer anordnen, dass Asylbewerber an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden, die bereits mit einem Wiedereinreiseverbot nach Deutschland belegt sind. Laut Seehofer geschehe dies bislang nicht. Der Zusammenhalt zwischen den Staaten der Europäischen Union erodierte. Ebenso der Rückhalt für die Kanzlerin. Die Wahlerfolge für die AfD waren das eine, der Druck aus der eigenen, politischen Familie das andere. "Die Wahrheit wird am Ende an der Grenze sein. Da liegt die Wahrheit. Eine deutsche Regierung muss im Zweifelsfall in der Lage sein, das eigene Land zu schützen - selbst wenn die EU-Außengrenzen von deutschen Partnern nicht ausreichend geschützt werden."
Hat die Bundesregierung Recht und Verfassung gebrochen, als sie die Dublin-III-Verordnung ausgesetzt und die Grenzen für Flüchtlinge geöffnet hat? Der Vorwurf ist bei Merkel-Kritikern recht populär. Eine Gruppe von sechs Rechtsanwälten hat gar eine Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das Gericht soll die Grenzöffnung für verfassungswidrig erklären. Die Kläger werfen der Bundesregierung vor, sie habe mit ihrer Politik „den Rahmen der Gesetze verlassen“, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben. Dazu verweisen sie auf eine Verletzung ihres Wahlrechts und ihres Anspruchs auf Teilhabe an der demokratischen Willensbildung. Diesem Vorwurf widerspricht der Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem medialen Gastbeitrag vehement: „Seit der Zunahme der Flüchtlingsströme hat kein anderes Thema das Parlament häufiger und intensiver beschäftigt.“
Auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier wirft der Bundesregierung vor, „noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit“. Angela Merkel hat ihre Rechtsposition schon in jener Pressekonferenz im August 2015 formuliert, in der sie auch den Satz „Wir schaffen das“ formulierte. Unter Berufung auf Artikel 1 des Grundgesetzes formulierte sie: Der Grundsatz der Menschenwürde gelte für jedermann, „gleichgültig, ob er Staatsbürger ist oder nicht, gleichgültig, woher und warum er zu uns kommt“. Von diesem Grundsatz ist sie seitdem nicht abgewichen - zulasten der bundesdeutschen Steuerzahler, zulasten der Sicherheit in Deutschland, dies vor dem Hintergrund vieler Vergewaltigungen, Raub, Körperverletzungen, Morde und Massenmord, durch Flüchtlinge.
Vor all diesen Hintergründen erhält Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, von BERLINER TAGESZEITUNG, den negativen MURKS-Preis der Woche, wobei die Hoffnung besteht, dass nicht nur die Gesichtsbeschreibung die politischen Handlungen von Kanzlerin Merkel, zum Thema Asylpolitik - beurteilen wird, sondern der Tag kommt, an dem Gerichte über diese Handlungen von Bundeskanzlerin Merkel urteilen!