Sparkassen-Formulare ohne geschlechtsspezifische Anrede rechtens
Frauen werden nicht diskriminiert, wenn sie auf Formularen etwa von Sparkassen nicht geschlechtsspezifisch angesprochen werden. Die grammatisch übliche männliche Personenbezeichnung wie etwa "Kontoinhaber" sei im Sprachgebrauch üblich und umfasse auch Frauen, ohne sie damit zu benachteiligen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. (Az. VI ZR 143/17)
Damit scheiterte die Klage einer Sparkassenkundin aus Saarbrücken. Die 80-jährige Marlies K. wird zwar in allen direkten Schreiben ihres Geldhauses geschlechtsspezifisch korrekt mit "Frau K." angesprochen. Sie wollte ihre Sparkasse aber verpflichten, in Vordrucken und Formularen über die grammatisch männliche Anrede von Kunden hinaus auch von "Kundin", "Einzahlerin" oder "Sparerin" und "Kontoinhaberin" zu sprechen.
Der BGH entschied nun, dass die grammatikalisch maskuline Personenbezeichnung, das sogenannte generische Maskulinum, im allgemeinen Sprachgebrauch und Sprachverständnis üblich sein. Es sei deshalb auch keine "Geringschätzung gegenüber Menschen, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist". Auch im "prägenden" Sprachgebrauch des Gesetzgebers werde immer nur die jeweils männliche Form von Personenbezeichnungen genutzt und im Bankenrecht etwa vom "Darlehensnehmer" gesprochen.
Der BGH räumte allerdings ein, dass grammatisch maskuline Personenbezeichnungen im Hinblick auf die seit den 1970er Jahren diskutierte "Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsysteme" nicht mehr "so selbstverständlich" seien wie früher.
Der Grünen-Abgeordnete im Bundestag, Gerhard Schick, zeigte sich enttäuscht von dem Urteil: Die Regelung, nach der Formulare und Verträge nur männliche Kunden ansprechen, sei der "unrühmlichen Zeit" geschuldet, in der Frauen als "nicht geschäftsfähig" galten und kein eigenes Konto führen durften, erklärte Schick. Der Grüne erwartet nun vom Sparkassen- und Giroverband "mehr Offenheit". Immerhin zahlten Frauen genauso wie Männer Kontoführungsgebühren, nähmen Beratungstermine wahr und zahlten in Fonds ein.
Schick verwies zudem drauf, dass der BGH erst im vergangenen Jahr die Einführung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister ermöglichte. Wieso er sich nun "der Fortschrittlichkeit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verwehrt", erschließe sich ihm nicht.
(A. Williams--BTZ)