New York: US-Investor Martin Shkreli zu sieben Jahren Haft verurteilt
Der einst als "meistgehasster Mann der USA" betitelte US-Pharma- und Hedgefondsmanager Martin Shkreli ist wegen Finanzbetrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß gab laut Berichten von US-Medien am Freitag ein Bundesgericht in New York bekannt.
Der 34-Jährige war in dem Verfahren bereits vor mehr als einem halben Jahr für schuldig befunden worden, den Wert zweier von ihm früher geleiteter Hedgefonds mit illegalen Methoden aufgebläht zu haben. Shkrelis Anwalt Ben Brafman hatte auf eine Haftstrafe von nur 18 Monaten plädiert. Er führte ins Feld, dass sein Mandant ein etwas verstörtes Genie sei. Die Staatsanwaltschaft wiederum forderte eine 15-jährige Haftstrafe und führte zur Begründung unter anderem einen Mangel an Gewissensbissen bei dem Angeklagten an.
Ursprünglich hatte Shkreli eine Haftstrafe von mehr als 20 Jahren gedroht. Nachdem die Jury jedoch im August mehr als die Hälfte der Anklagepunkte verworfen hatte, war bereits klar, dass er mit einer deutlich geringeren Strafe davonkommen würde. Shkreli galt einst als Enfant terrible der Pharmabranche. Er hatte sich darauf spezialisiert, die Patente günstiger Medikamente zu kaufen und dann den Preis drastisch in die Höhe zu treiben.
Zur Hassfigur in den USA wurde Shkreli, weil er als damaliger Chef des Pharmaunternehmens Turing den Preis des Aids-Medikaments Daraprim mutwillig um mehr als das 50-fache erhöht hatte: Über Nacht war der Preis von 13,50 Dollar pro Tablette auf 750 Dollar gestiegen. Dieser Skandal war aber aber nicht Gegenstand des jetzt abgeschlossenen Finanzbetrugsprozesses. Seinem Ruf als schrille Figur wurde Shkreli im vergangenen September erneut gerecht, als er im Internet dazu aufrief, der früheren Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton eine Haarsträhne auszureißen. Er bot dafür eine Belohnung von 5000 Dollar.
Zu diesem Zeitpunkt war Shkreli bereits in dem Finanzbetrugsverfahren für schuldig befunden worden, aber gegen eine Millionenkaution auf freiem Fuß. Eine Richterin stufte seine Online-Einträge als "Aufruf zu einem tätlichen Angriff" ein und bezeichnete Shkreli als Gefahr für die Allgemeinheit. Sie schickte ihn deshalb schon vor der jetzigen Verkündung seiner Haftstrafe ins Gefängnis.
(L. Solowjow--BTZ)