Koblenz: Rundfunkbeitrag ist aktuell mit Europarecht vereinbar
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen das EU-Recht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sei die Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren zulässig. (Az. 7 A 11938/17.OVG)
Damit scheiterte die Klage eines Privatmanns aus Trier, der sich gegen die Zahlung ausstehender Rundfunkbeiträge an den Südwestrundfunk gewehrt hatte. Er hatte gerügt, dass öffentlich-rechtliche Sender wegen der Rundfunkgebühren gegenüber Privatsendern "privilegiert" würden.
Das Gericht verwies nun darauf, dass die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern erlaube. Mit diesem anerkannten dualen Rundfunksystem sei "zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden: Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)