Justizministerium: Schlichtungsstelle für Reiserecht noch 2018 möglich
In Deutschland wird möglicherweise noch in diesem Jahr eine auf Reiserecht spezialisierte Schlichtungsstelle geschaffen. "Wir können uns den Einstieg in eine Schlichtungsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen", sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Gerd Billen, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG in einem aktuellen Interview. Er forderte die Reiseunternehmen auf, sich an dem Vorhaben zu beteiligen.
"Eine brancheneigene Schlichtungsstelle würde zum Rechtsfrieden in unserem Land beitragen", sagte Billen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appellierte an die Branche, sich dem Projekt anzuschließen. Der Rechtsexperte des Verbands, Felix Methmann, warnte, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie werde es vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Reiseveranstaltern und Kunden kommen.
Den neuen Regelungen zufolge müssen Reisende unter anderem höhere Preisaufschläge für schon gebuchte Reisen hinnehmen. Der Veranstalter darf den Preis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen, etwa wegen gestiegener Flughafengebühren. Zuvor war nur eine Erhöhung um fünf Prozent erlaubt. Wer eine Tagesreise unternimmt oder ein Ferienhaus bucht, ist zudem nicht mehr durch das deutsche Pauschalreiserecht geschützt. Das neue Gesetz bietet Verbraucher aber auch Vorteile, etwa einen verlängerten Gewährleistungszeitraum.
Das größte Konfliktpotential sehen die Verbraucherexperten demnach beim Bezahlvorgang im Reisebüro. Hier sei es bei der Regelung durch den deutschen Gesetzgeber zu juristischen Spaltereien gekommen, sagte Methmann. Die Reisebüros warnte er davor, "sich in trügerischer Sicherheit zu wähnen".
(O. Karlsson--BTZ)