Maas fordert Entlastung von Autofahrern bei Nachrüstung von Dieselautos
Nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der für Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Entlastung der Autofahrer bei technischen Nachrüstungen gefordert. Die Autofahrer dürften "nicht die Zeche zahlen für das Versagen der Autobranche", sagte Maas nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG in einem aktuellen Interview. "Wir erwarten von der Automobilindustrie, dass sie Euro 5- und Euro 6-Fahrzeuge technisch nachrüstet", sagte Maas.
Alleinige Software-Updates reichten nicht aus, sagte Maas. Die Kosten für notwendige Nachrüstungen dürften aber nicht an den Käufern hängenbleiben.
Maas betonte, er könne die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht kommentieren. Unabhängig davon sei aber klar, dass die Automobilindustrie in der Pflicht sei, Schadstoffe zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten - "und zwar schnell, gesetzestreu, technisch sauber und transparent nachvollziehbar", forderte der SPD-Politiker. Die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung müssten eingehalten werden. Pauschale Fahrverbote gingen am Ende zu Lasten der Autofahrer und der Wirtschaft, kritisierte er.
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsbergs, sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG in einem aktuellen Interview, er sehe nach dem Urteil eine Prozessflut auf Kommunen und Autobauer zukommen. Es bestehe nicht nur "die Gefahr einer Mammut-Fahrverbotsbürokratie", sagte Landsberg. Es sei auch eine Prozessflut zu befürchten, mit der sich betroffene Dieselfahrzeugbesitzer, "aber auch Anlieger von Straßen, die dann unter dem Umwegeverkehr leiden," zur Wehr setzen würden.
Gerade weil das oberste Verwaltungsgericht die Verhältnismäßigkeit und die Fahrverbote als allerletztes Mittel hervorgehoben habe, sei eine solche Entwicklung "gut vorstellbar", sagte Landsberg.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag geurteilt, dass Städte zur Senkung der Stickoxid-Belastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen dürfen. Dazu sei keine bundeseinheitliche Regelung nötig. Allerdings verwiesen die Richter ausdrücklich darauf, dass bei Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss und es auch Ausnahmen etwa für Handwerker geben muss.
(L. Andersson--BTZ)