Bundesminister rechnen nach Urteil nicht mit Diesel-Fahrverboten
Nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die Bundesregierung bemüht, die Sorgen von Millionen Autobesitzern vor drohenden Fahrverboten zu dämpfen. Der Leipziger Richterspruch bedeute nicht, dass von heute auf morgen Diesel-Fahrverbote in Kraft treten, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in Berlin. "Das Gericht hat keine Fahrverbote verhängt", stellte sie klar. Es gebe "viele Instrumente", um die Schadstoffbelastung in der Luft zu senken.
Der amtierende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) wies darauf hin, dass das Urteil für die Verhängung von Fahrverboten durch die Städte "sehr hohen Wert" auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit lege. Die Hürden für Fahrverbote lägen damit also sehr hoch.
Schmidt forderte ebenso wie Hendricks, der Verhängung von Fahrverboten nun durch andere Maßnahmen zur Luftreinhaltung zuvorzukommen. Hendricks sagte, durch das Urteil sei "der Druck jetzt größer geworden". Sie kündigte nun rasche Beratungen mit den Kommunen über das weitere Vorgehen an.
Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), dessen Stadt besonders von hohen Schadstoffwerten in der Luft belastet ist, begrüßte das Urteil. Das Gericht in Leipzig habe eine "sehr differenzierte Entscheidung" getroffen, deren Umsetzung nicht einfach sei. "Es kann Verbote geben, aber diese müssen die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen", sagte Kuhn.
Das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts sieht im Falle der Verhängung eine stufenweise Einführung von Fahrverboten vor. So sollen in Stuttgart zunächst Fahrverbote für ältere Diesel bis Euro-4-Norm geprüft werden, für Euro-5-Autos soll es Fahrverbote frühestens ab September 2019 geben.
(L. Pchartschoy--BTZ)