DIHK warnt vor "unüberlegten Schnellschüssen" bei Diesel-Fahrverboten
Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Diesel-Fahrverbote in Städten hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor erheblichen negativen Folgen möglicher Fahrverbote gewarnt. Vor allem der lokale Wirtschaftsverkehr würde empfindlich leiden, sagte der Vize-Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Achim Dercks, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG in einem aktuelen Interview. Drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge würden mit Dieselantrieb fahren, der DIHK warne deshalb "vor Hysterie und unüberlegten Schnellschüssen".
Auch der Deutsche Landkreistag (DLT) lehnte jede Form von Fahrverboten ab. Es sei "mit erheblichen Auswirkungen auf Pendler und Firmen" zu rechnen, die vom innerstädtischen Verkehr teilweise vollkommen ausgeschlossen wären, sagte DLT-Präsident Reinhard Sager dazu.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag sein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Im Kern geht es um die Frage, ob die Länder Fahrverbote anordnen können oder ob dies der Bund regeln muss. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten. Sie will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden.
Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Die Leipziger Richter hatten sich am vergangenen Donnerstag mit beiden Fälle befasst, zunächst aber noch keine Entscheidung getroffen.
(C. Fournier--BTZ)