Versicherungen müssen Kunden über Fehler in Verträgen informieren
Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Energieversorger müssen ihre Kunden über unwirksame Klauseln in ihren Verträgen deutlich informieren. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mitte Dezember, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag mitteilte. Sie hatte das Urteil gegen den Versicherungskonzern Allianz erstritten, zu dem nun die Begründung vorliegt. (Az I ZR 184/15)
Eine weitere Konsequenz: "Versicherungskonzerne haben es nun schwerer, unrechtmäßig Geld von ihren Kunden einzubehalten", erklärte Michael Knobloch von der Verbraucherzentrale Hamburg. Verbände wie die Verbraucherzentralen konnten bislang Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln in ihren Verträgen auf Unterlassung verklagen - dies wirkt im Erfolgsfall in die Zukunft. Bereits betroffene Kunden aber verlangten laut Knobloch sehr selten rückwirkend Erstattung, da sie oft gar nicht wissen, dass sie einen finanziellen Schaden erlitten haben.
Der BGH urteilte aber nun, dass parallel auch ein sogenannter Folgenbeseitigungsanspruch besteht. Den betroffenen Kunden gegenüber muss ein Unternehmen nun "Klartext reden", wenn es mit umstrittenen Klauseln gearbeitet habe, erläuterte Knobloch. Wie genau Firmen diese Informationspflicht erfüllen müssen, muss das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart noch klären.
Für die Verbraucherzentrale aber steht fest: Die Entscheidung des BGH habe weitreichende Folgen für den Verbraucherschutz insgesamt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Versicherung. Die im Urteil getroffenen Wertungen gelten aber laut Verbraucherzentrale auch für andere Konsummärkte wie Banken oder Energieversorger.
(S. Sokolow--BTZ)