Umwelthilfe erwartet Entscheidung für "saubere Luft" in Deutschland
Nach der Vertagung der Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zuversichtlich gezeigt. In der Verhandlung habe das Gericht darauf hingewiesen, dass die zuletzt bekanntgewordenen Vorschläge der Bundesregierung an die EU-Kommission zur Luftverbesserung in Städten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht akzeptiert werden würden, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Freitag. Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht habe die "Bundesregierung kritisiert".
Seit Jahren werde "einseitig nur auf die Belange der Dieselfahrer geschaut", kritisierte Resch. Die von Dieselabgasen Betroffenen litten und stürben hingegen im Stillen, "ungeschützt durch die Politik". Erwartet wird der DUH zufolge nun eine wichtige Entscheidung für "saubere Luft" in Deutschland.
Am Donnerstag hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Rechtmäßigkeit von Fahrverboten in Städten als mögliche Maßnahme zur Senkung der zu hohen Stickstoffdioxidwerte beschäftigt. Die Verhandlung geht auf Klagen der DUH in einer Reihe von Städten zurück. Die Umweltorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll nun am Dienstag verkündet werden.
Angesichts der Debatte um mögliche Diesel-Fahrverbote spricht sich eine große Mehrheit der Deutschen dafür aus, dass die neue Bundesregierung die Autohersteller dazu verpflichtet, betroffene Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Der Emnid-Umfrage im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zufolge sagen dies 83 Prozent der Befragten. Eine Regierungsprecherin sagte dazu am Freitag in Berlin, die Bundesregierung arbeite "gemeinsam mit der Automobilindustrie an allen möglichen Konzepten, wie man die Luftqualität verbessern kann".
(O. Larsen--BTZ)