Bußgeld: Staatsanwaltschaft stellt Korruptionsverfahren gegen Airbus ein
Die Staatsanwaltschaft München I hat ihr seit Jahren laufendes Schmiergeldverfahren gegen den Luftfahrtkonzern Airbus wegen Eurofighter-Verkäufen an Österreich gegen ein Millionen-Bußgeld eingestellt. Es hätten sich in den außerordentlich umfangreichen Ermittlungen keine Nachweise für Bestechungszahlungen ergeben, teilte die Ermittlungsbehörde am Freitag mit. Airbus muss demnach 81,25 Millionen Euro wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung zahlen, der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Fall beschäftigte die Ermittler seit dem Jahr 2012, er sorgte auch in Österreich für großes Aufsehen und führte dort ebenfalls zu Ermittlungen. Die Alpenrepublik hatte im Februar vergangenen Jahres nach jahrelangen Regierungsermittlungen Strafanzeige gegen Airbus wegen des Verdachts auf "arglistige und betrügerische Täuschung" gestellt. In der Strafanzeige warf die österreichische Regierung der Airbus-Rüstungssparte und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH "betrügerische Täuschungshandlungen" vor, ohne die das Geschäft nie zustande gekommen wäre. Das Land forderte vom Hersteller einen Schadenersatz von bis zu 1,1 Milliarden Euro.
Nachdem in dem Verfahren in München zwischenzeitlich von einer Anklage mit einem dann drohenden öffentlichen Prozess ausgegangen worden war, hatte Airbus zuletzt zu Jahresbeginn von Gesprächen über die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld berichtet.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand der Verkauf von 18 Eurofighter-Kampfflugzeugen. Im Zuge dieses Geschäfts waren legale Kompensationsgeschäfte des damals noch als EADS auftretenden Konzerns vereinbart worden; EADS-Töchter sollten in Österreich investieren.
Den Ermittlern zufolge stellte sich zwar heraus, dass bei den Kompensationsgeschäften dreistellige Millionenbeträge ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet worden seien. Das Geld - es sollen Berichten zufolge 114 Millionen Euro gewesen sein - soll von den EADS-Töchtern unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet worden sein. Anhand der Geldflüsse sei aber nicht feststellbar, zu welchen Zwecken das Geld letztlich diente.
Airbus sei vorzuwerfen, keine geeigneten Kontrollen geschaffen zu haben, um solche Geldflüsse wirksam zu verhindern. Dies erfülle den Straftatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung. Mit dem Bußgeld sollten die Vorteile abgeschöpft werden, die Airbus mutmaßlich gezogen habe.
Bei der Höhe des Bußgelds sei zu Lasten von Airbus auch die große Summe der entzogenen Gelder und der lange Zeitraum der ungenügenden Überwachung berücksichtigt worden. Zugunsten des Konzerns sei berücksichtigt worden, dass Airbus "vollumfänglich" kooperiert habe und inzwischen ausreichende Maßnahmen ergriffen habe, solche Abläufe in Zukunft zu verhindern.
(S. Sokolow--BTZ)