Bundestag verabschiedet neues Außenwirtschaftsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag das neue Außenwirtschaftsgesetz verabschiedet. Nach der am 3. Juni in Kraft getretenen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung sei die Gesetzesänderung ein zweiter bedeutender Schritt zur Stärkung des deutschen Investitionsprüfungsrechts, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das vom Bundestag beschlossene Änderungsgesetz geht nun in den Bundesrat.
Die überarbeiteten Regeln sollen laut Ministerium die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort erhalten und zugleich deutsche und europäische Sicherheitsinteressen im Fall von kritischen Unternehmensübernahmen effektiver schützen.
"Mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes wollen wir unsere Sicherheitsinteressen besser schützen und Prüfverfahren transparenter machen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Deutschland ist und bleibt ein offener Investitionsstandort, aber wir müssen dort, wo nationale und europäische Sicherheitsinteressen berührt sind, genauer hinschauen können." Gleichzeitig würden mit dem Gesetz die Transparenz erhöht und Prüffristen klarer und transparenter gefasst. Unternehmer und Wirtschaft erhielten so mehr Rechtssicherheit.
Kritik an dem neuen Gesetz kam aus der Industrie. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach von "neuen Hürden", die "kontraproduktiv für Investitionen" seien. "Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft schützen wir weder durch die Aufweichung von Privateigentum und Vertragsfreiheit noch dadurch, dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen", erklärte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.
Gerade in Krisenzeiten wie diesen sei "es wichtiger denn je, ein Zeichen für offene Märkte zu setzen – gerade angesichts des zu erwartenden dramatischen Einbruchs der weltweiten Direktinvestitionen im laufenden Jahr". Bei der jetzigen Novelle komme es entscheidend darauf an, den Unternehmen ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu bieten.
(N. Lebedew--BTZ)