EU-Parlament beschließt Kriterien für "grüne" Geldanlagen
Das EU-Parlament hat abschließend Kriterien für nachhaltige Geldanlagen festgelegt. Die Abgeordneten nahmen am Mittwoch in Brüssel eine entsprechende Einigung mit den Mitgliedstaaten an. Die Frage, ob Investitionen in Atomkraft als "grün" anzusehen sind, wurde dabei allerdings ausgeklammert.
Der weltweite Markt für grüne und nachhaltige Geldanlagen entwickelt sich rasant. Bislang ist jedoch nicht eindeutig definiert, was als nachhaltig bezeichnet werden kann. Die EU versucht hier, weltweit Standards zu setzen. Sie soll auch verhindern, dass Finanzprodukte als grüner bezeichnet werden als sie sind ("green-washing").
Nach der Vereinbarung soll es künftig drei Kategorien für nachhaltige und annähernd nachhaltige Finanzprodukte geben. Kohle wäre demnach nicht nachhaltig, bei Gas hinge dies vom Einzelfall und der CO2-Bilanz ab. Die Frage der Kernkraft wurde noch nicht geklärt und wird spätestens Ende 2021 wieder diskutiert werden müssen.
Die EU-Kommission erstellt dann eine Liste möglicher Übergangstechnologien auf dem Weg zur Klimaneutralität und muss insbesondere entscheiden, ob die Kernkraft wegen des anfallenden Atommülls als umweltschädlich eingestuft wird. Im Kreis der Mitgliedstaaten kämpfen Tschechien, Ungarn, Polen und Frankreich für eine Klassifizierung der Atomkraft als nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle.
(P. Rasmussen--BTZ)