BGH spricht VW-Kunden im Dieselskandal Schadenersatz zu
VW muss seinen Kunden in Deutschland im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Montag in einem ersten VW-Verfahren ein Urteil, mit dem einem Kunden des Autobauers Schadenersatz zugesprochen worden war. Allerdings muss der Kunde sich demnach die Nutzung des Wagens anrechnen lassen. Die Bundesrichter gingen von einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung" durch den Konzern aus. (Az. VI ZR 252/19)
Im konkreten Fall bestätigte der BGH im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das dem klagenden Käufer für die Rückgabe des Wagens fast 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hatte. Das Gericht rechnete allerdings vom ursprünglichen Kaufpreis die Nutzung des Wagens ab.
Das Verhalten von VW sei als "sittenwidrig zu qualifizieren", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Der Konzern habe durch "bewusste Täuschung" die Wagen mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Das Vorgehen verstoße gegen "die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr".
Der Schaden des Kunden sei durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden, sagte Seiters. Der Wagen sei "nicht voll brauchbar" gewesen. Für diese Feststellung komme es nicht darauf an, ob der Wagen überhaupt genutzt werden konnte.
Der Käufer müsse sich aber die Nutzung des Wagens anrechnen lassen, sagte der Vorsitzende Richter. Er dürfe durch das Urteil nicht besser gestellt werden.
Dem Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich die Gerichte in weiteren Verfahren daran orientieren werden. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Vor Gerichten sind noch immer tausende Klagen anhängig. Zehntausende Kunden schlossen aber auch bereits mit dem Konzern einen Vergleich.
(U. Schmidt--BTZ)