Berliner CDU und FDP klagen vor Landesverfassungsgericht gegen Mietendeckel
Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben am Montag eine Klage gegen den umstrittenen Mietendeckel beim Landesverfassungsgericht eingereicht. "Der Mietendeckel greift in den Eigentumsgrundsatz des Landes Berlins ein", erklärte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. Das Gesetz reglementiere die Rechte des Eigentümers, "so ist der Mietenstopp ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit".
Zudem werde in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingegriffen, begründete Czaja die Normenkontrollklage weiter. "Notwendige Investitionen in den Bestand werden dadurch verhindert", kritisierte der FDP-Politiker. Zudem würden unzumutbar Kleinvermieter belastet, deren Einkommenserwerb durch den Mietendeckel massiv gestört sei.
CDU und FDP sind der Ansicht, dass der Mietendeckel keine Lösung für den angespannten Mietmarkt in der Hauptstadt ist. Stattdessen fordern sie unter anderem mehr Wohnungen und bessere Planungsverfahren, wie Czaja zu der Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte.
Auch das Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Mietendeckel befassen. Anfang Mai beantragten fast 300 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe. Sie argumentieren, dass das Land Berlin mit dem Gesetz seine Gesetzgebungsbefugnisse deutlich überschreite, weil Mietrecht Sache des Bundes sei.
Bereits im März hatte das Berliner Landgericht das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Czaja erklärte, die Klage auf Landesebene sei "weitgehender als die vor dem Bundesverfassungsgericht".
Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht, er trat Ende Februar rückwirkend in Kraft. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden.
(F. Burkhard--BTZ)