Gutscheine vom Reiseveranstalter künftig vom Staat abgesichert
Die Bundesregierung will den von der Corona-Pandemie schwer getroffenen Reiseunternehmen helfen und hat dazu eine freiwillige Gutscheinlösung für Pauschalreisen beschlossen. Gutscheine als Entschädigung für coronabedingt abgesagte Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden, sind künftig bis zu hundert Prozent ihres Wertes vom Staat abgesichert, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Bei einer Insolvenz des Reiseunternehmens gehen die Kunden damit nicht leer aus.
Die Gutscheine seien freiwillig, Pauschalreisende könnten sie auch ablehnen, betonte das Ministerium. Eine verpflichtende Gutscheinlösung hatte die EU-Kommission abgelehnt.
"Freiwillige Gutscheine statt Geld zurück - wir haben eine Lösung gefunden, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrt und gleichzeitig der Reisebranche hilft", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit der zusätzlichen staatlichen Insolvenzsicherung schaffe die Regierung "einen echten Anreiz", sich für Gutscheine statt Rückzahlung der Anzahlung zu entscheiden, wenn die Reise wegen der Corona-Pandemie ausfallen muss.
Lambrecht appellierte an die Verbraucher: "Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten." Sie kündigte "für die spezifischen Bedürfnisse der Branche" zudem eine "zügige Lösung" zur Nutzung der bestehenden Hilfsprogramme an.
(H. Müller--BTZ)