Altmaier: Corona-Pandemie darf nicht zu Verzögerung bei Energiewende führen
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die Bedeutung neuer gesetzlicher Regeln für Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Stromnetzausbau betont. Damit werde sichergestellt, "dass die Corona-Pandemie nicht zu Verzögerungen bei der Energiewende führt", erklärte Altmaier am Freitag. Zuvor hatte der Bundestag am Donnerstagabend das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz und Änderungen im Energierecht verabschiedet; die abschließende Beratung im Bundesrat soll bereits am Freitag stattfinden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gewährleistet das Planungssicherstellungsgesetz, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsehen, "weiter ordnungsgemäß durchgeführt werden können". Bei Verfahrensschritten, die bislang die Anwesenheit der Beteiligten erforderten, erlaubt das Gesetz demnach "digitale Alternativen" - etwa Telefon- oder Videokonferenzen.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisiert das Vorhaben hingegen scharf. Er befürchtet, dass im Windschatten der Corona-Krise umstrittene Großprojekte genehmigt werden könnten, ohne dass die Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen könnten.
Der BBU fordert stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30. September auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden.
Das Planungssicherstellungsgesetz betreffe "fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz", kritisierte der BBU. Eine vom Bundesverband initiierte Erklärung haben demnach inzwischen rund 50 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen unterschrieben.
(O. Joergensen--BTZ)