Kurzarbeiter und Erwerbslose bekommen in der Corona-Krise mehr Unterstützung
Wer wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen muss oder seinen Job verliert, bekommt künftig mehr Unterstützung. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition das Sozialpaket II. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung. Das Kurzarbeitergeld wird von derzeit generell 60 Prozent des entgangenen Nettolohns auf 70 Prozent ab dem vierten Monat erhöht. Ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent.
Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres. Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen - die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit.
Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung wird verbessert: Für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert.
Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, sollen auch bei der pandemiebedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug.
(P. Rasmussen--BTZ)