Bundesregierung will Drohnen und Flugtaxis mit neuem Aktionsplan Aufwind verschaffen
Ob bei der Lieferung von medizinischen Gütern oder für Luftbilder zur Lageeinschätzung bei Rettungseinsätzen: Drohnen und perspektivisch auch Flugtaxis sollen nach dem Willen der Bundesregierung möglichst bald als reguläre Verkehrsträger zum Einsatz kommen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) stellte dafür am Mittwoch einen Aktionsplan der vor.
Dabei sollen nach Angaben Scheuers vor allem drei zentrale Ziele als Leitlinien dienen: Der Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt, die Sicherheit des Luftraums und die Erschließung neuer Geschäftsfelder und Einsatzmöglichkeiten. Damit setze die Regierung "voll auf Innovation", sagte Scheuer bei einer Pressekonferenz unter freiem Himmel vor dem Verkehrsministerium in Berlin.
Um einen konkreten Einsatzbereich für die unbemannten Fluggeräte zu demonstrieren, landete dort während der Pressekonferenz eine Drohne des Projekts "Medifly1" aus Hamburg. Bei diesem Projekt soll nach Angaben von Sabrina John, Geschäftsführerin der Gesellschaft für Luftverkehrsinformatik GLVI, herausgefunden werden, wie "die dritte Dimension" genutzt werden kann, um Transportzeiten zu reduzieren.
Die Drohne soll zum Einsatz kommen, wenn bei Patienten bei Operationen im Krankenhaus Gewebe entnommen wird, das noch während der OP untersucht werden soll. Die dafür notwendigen Pathologien seien aber längst nicht überall verfügbar, sodass das Gewebe häufig mit Blaulichtfahrten durch den Straßenverkehr zu anderen Kliniken transportiert werden müsse, erklärte John.
Bei bislang sechs "Medifly"-Testflügen zeigte sich demnach, dass sich 35 Prozent der Transportzeit einsparen lassen. Geplant ist nun eine längere Testphase von sechs Monaten. Nach Einschätzung Johns können Drohnen im medizinischen Bereich einen "wichtigen Beitrag leisten" - etwa auch beim Transport von Blutkonserven, Medikamente oder aktuell Coronatests.
Mit dem Aktionsplan soll nun der Übergang "aus den Laboren ab in die Luft" gefördert werden, wie Scheuer es formuliert. Konkret vorgesehen ist unter anderem, dass die Forschungsförderung ausgebaut wird, dass es einen neuen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen gibt, der etwa eine Registrierungspflicht für alle Drohnenbetreiber vorsieht, und die Drohnendetektion in Flughafennähe verbessert wird. In der Vergangenheit hatten Drohnensichtungen an Flughäfen immer wieder zu teils erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs geführt.
Außerdem soll ein weiterer Schwerpunkt die Stärkung der Akzeptanz von Drohnen in der Bevölkerung sein, unter anderem durch eine Informationskampagne und mehr Forschung zu den Geräusch- und Lichtemissionen der Fluggeräte. Letztlich sollen die Maßnahmen des Aktionsplan in eine Überarbeitung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und damit den Gesetzgebungsprozess einfließen.
Der Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU), betonte, Drohnen seien "längst viel mehr als eine vage Zukunftsvision oder ein Gadget für Hobbypiloten". Die Branche sei "Wachstumstreiber" und schaffe hochwertige Arbeitsplätze.
Der Verband Unbemannte Luftfahrt (VUL) begrüßte den Aktionsplan. Dieser sei ein wichtiges Bekenntnis der Politik, "um diese zukunftsträchtige Technologie in den Markt zu bringen". Der Digitalverband Bitkom erklärte, Drohnen böten als "Schlüsseltechnologie für die Logistik und Mobilität der Zukunft" eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten". So könnten sie etwa Luftaufnahmen liefern, um Umweltbelastungen oder Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. "Einige Drohnen sind sogar in der Lage, Personen zu befördern."
Bei diesen sogenannten Flugtaxis, die Passagiere beispielsweise zu einem Flughafen oder Bahnhof bringen könnten, rechnen sowohl Scheuer als auch Jarzombek damit, dass diese womöglich bereits in drei Jahren zum Einsatz kommen könnten.
(A. Williams--BTZ)