Brüssel mahnt EU-Staaten zur Einhaltung der Rechte von Reisenden in Corona-Krise
Die EU-Kommission fordert trotz der Corona-Krise von den Mitgliedstaaten die Einhaltung der Verbraucherrechte von Reisenden. Die Behörde werde Schreiben an alle EU-Länder richten, um klarzustellen, dass Verbraucher bei stornierten Reisen weiter ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises hätten, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Kommissionskreisen. "Falls erforderlich" werde die Kommission die ihr zur Verfügung zustehenden Instrumente anwenden.
Deutschland und andere EU-Länder würden gerne von den EU-Regeln abweichen und es Fluggesellschaften, Transportunternehmen und Reiseveranstaltern ermöglichen, Reisegutscheine anstelle der Erstattung auszustellen. Die EU-Kommission erkennt zwar an, dass derzeit ausbleibende Buchungen und zugleich eine "nie dagewesenen Anzahl von Rückerstattungsansprüchen" ein großes Liquiditätsproblem der Reise- und Tourismusindustrie seien. Die Passagierrechte wolle sie aber nicht antasten.
Stattdessen schlägt die Brüsseler Behörde in am Mittwoch für die Tourismusbranche veröffentlichten Empfehlungen vor, Anreize zu schaffen, damit betroffene Reisende freiwillig Gutscheine akzeptieren. Vor allem sollten die Verbraucher "vor der Insolvenz des Ausstellers geschützt sein". Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten Fonds auflegen.
Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, dass Gutscheine "nach spätestens einem Jahr zurückerstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst wurden". Und sie sollten für möglichst viele verschiedene Leistungen verwendbar und auf andere Menschen übertragbar sein. Die Unternehmen könnten auch "die Nutzung der Gutscheine für Buchungen bei anderen Unternehmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören" erwägen und "Gutscheine mit einem höheren Wert" ausgeben.
Die Bundesregierung hatte zunächst angekündigt, auch ohne grünes Licht aus Brüssel notfalls im Alleingang eine Regelung für "verpflichtende Gutscheine" einzuführen. Später rückte sie aber davon ab und stellte stattdessen ein zusätzliches Hilfspaket für betroffene Unternehmen in Aussicht. Andere EU-Länder fuhren mit ihren Plänen allerdings fort. Die Kommission könnte theoretisch mit Vertragsverletzungsverfahren dagegen vorgehen.
(D. Fjodorow--BTZ)