Kläger erfreut über Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Anleihenkäufen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich die Kläger zufrieden mit der Entscheidung gezeigt. Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sprach am Dienstag in Karlsruhe von einem "rechtsgeschichtlichen Moment". Es sei festgestellt worden, dass "Schecks ausgestellt wurden, die nicht gedeckt waren". Der AfD-Mitgründer Bernd Lucke sagte, er sei "sehr erfreut", dass das Gericht den Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen Recht gegeben habe.
Die Bundesregierung reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung. Die Regierung nehme das Urteil "mit großem Respekt zur Kenntnis", sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Kukies. Es habe aber keine Auswirkungen auf die aktuellen Programme der EZB in der Corona-Krise.
Das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB zum Anleihenkaufprogramm PSPP nicht ausreichend gewesen sei. Die Bundesregierung werde jetzt darauf hinwirken, dass diese Prüfung vorgenommen werde. Wie sich das Urteil danach auswirke, lasse sich noch nicht sagen.
Das Verfassungsgericht hatte mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das milliardenschwere Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) überwiegend stattgegeben. Die EZB handelte demnach nicht innerhalb ihrer Kompetenzen, weil sie nicht prüfte, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Bundesregierung und Bundestag hätten Grundrechte verletzt, weil sie nicht dagegen vorgegangen seien. Das Bundesverfassungsgericht stellte sich damit gegen ein anderslautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
(F. Dumont--BTZ)