Verfassungsbeschwerden gegen EZB-Anleihenkaufprogramm überwiegend stattgegeben
Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) überwiegend stattgegeben. Die Beschlüsse der EZB zu dem Programm seien kompetenzwidrig, entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Bundesregierung und Bundestag hätten die Kläger in ihren Rechten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht stellte sich damit auch gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)
Regierung und Parlament hätten es unterlassen, dagegen vorzugehen, dass die EZB in den Beschlüssen zu dem Anleihenkaufprogramm weder geprüft noch dargelegt habe, dass die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig seien. Ein Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung sei dagegen nicht festgestellt worden. Die Karlsruher Verfassungsrichter hoben zudem hervor, dass sie nicht über die aktuellen Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise entschieden hätten.
Konkret ging es in dem Urteil um das EZB-Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), in dessen Rahmen die Zentralbank bis Ende 2018 bereits 2,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte pumpte. Die gegen diese Geldpolitik gerichteten Verfassungsbeschwerden beschäftigen die Karlsruher Richter seit Jahren. Im Jahr 2017 rief das Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und machte dabei auch seine Zweifel an dem Programm deutlich. Der EuGH stufte die Anleihenkäufe aber im Dezember 2018 als rechtens ein. Das Verfassungsgericht wich nun von dieser Auffassung ab.
(H. Müller--BTZ)