Arbeitsgericht Krefeld: IG Metall-Forderungen und Warnstreiks rechtmäßig
Das Arbeitsgericht in Krefeld hat den Antrag eines Unternehmens auf einstweilige Verfügung gegen die ganztägigen Warnstreiks der IG Metall am Mittwoch abgewiesen. Dazu erklärte die IG-Metall-Bezirksleitung für Nordrhein-Westfallen, das Gericht habe festgestellt, dass die Gewerkschaftsforderungen rechtmäßig und die Arbeitskampfmaßnahmen verhältnismäßig seien. Mehrere Unternehmen und Verbände der Metall- und Elektroindustrie klagten gegen die ersten 24-Stunden-Warnstreiks in der Geschichte der Branche.
Der IG Metall-Bezirksleiter für Nordrhein-Westfalen, Knut Giesler, erklärte zur Abweisung der von der Firma Otto Fuchs Dülken in Viersen eingereichten einstweiligen Verfügung, mit den "durchsichtigen juristischen Ablenkungsmanövern" müsse jetzt Schluss sein. Notwendig sei eine "Lösung am Verhandlungstisch". Den Druck durch ganztägige Warnstreiks zu erhöhen, sei dabei das "gute Recht" der IG Metall, um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen und das "letzte Mittel vor einer Urabstimmung und einem Flächenstreik". Das Gericht habe die Haltung der IG Metall bestätigt, dass Beschäftigte, die sich an Arbeitsniederlegungen beteiligen, ihr "Grundrecht auf Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und das im Grundgesetz verankerte Streikrecht" wahrnehmen.
Zuvor hatte IG Metall-Chef Jörg Hofmann den Unternehmern vorgeworfen, mit ihren Klagen "Öl ins Feuer zu gießen". Die Gewerkschaft lasse sich davon "nicht abschrecken".
Die Fronten im Tarifstreit sind verhärtet, Knackpunkt ist vor allem die Gewerkschaftsforderung nach einem Teillohnausgleich für bestimmte Beschäftigte. Am Samstag war ein erneuter Versuch der Einigung gescheitert, daraufhin rief die IG Metall zu 24-Stunden-Warnstreiks auf.
"Für eine derartige Eskalation habe ich kein Verständnis", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Metall-Verbands in NRW, Luitwin Mallmann. Die Streiks seien "scheinbar von langer Hand vorbereitet" gewesen, warf er der Gewerkschaft vor.
Mit dem Lohnausgleich würden Mitarbeiter für gleiche Arbeitsleistung unterschiedlich vergütet, und das sei eine "im Kern rechtswidrige Forderung, für die nicht gestreikt werden darf", erklärte Mallmann. Die angekündigten Klagen setzten mehrere regionale Unternehmerverbände am Mittwoch in die Tat um - so schaltete Südwestmetall das Arbeitsgericht Stuttgart ein, Bayern wandte sich an die Münchner Justiz und auch in Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie im Saarland zog die Unternehmerseite vor Gericht.
Gesamtmetallpräsident Rainer Dulger warf der IG Metall vor, dass ihr "Wille" zum Streik größer sei als der zur "Einigung". Zugleich signalisierte er Gesprächsbereitschaft. "Unser Einigungswille ist nach wie vor gegeben, und wir werden auch so schnell wie möglich wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren", sagte er im Bayerischen Rundfunk.
IG Metall-Chef Hofmann zeigte sich gelassen. "Die Rechtmäßigkeit unserer Forderung ist zweifellos gegeben", erklärte er. Sollten die Unternehmer das Streikrecht in Frage stellen, betrachte die Gewerkschaft dies als "Angriff auf die Grundrechte aller Beschäftigten in Deutschland".
In den Verhandlungen habe sich die Unternehmerseite zuletzt "nur noch im Krebsgang bewegt", erklärte Hofmann. Eine Lösung könne es nur geben, "wenn die Arbeitgeber bei allen drei Themen nachlegen: beim Geld, beim Anspruch auf eine befristete Arbeitszeitverkürzung und beim Entgeltzuschuss für Beschäftigte in familiären oder beruflichen Belastungssituationen".
Die IG Metall zog eine positive Bilanz der ersten Streiks. Die Produktion habe bundesweit in mehr als 80 Betrieben mit rund 68.000 Beschäftigten still gestanden, erklärte die Gewerkschaft. Die ganztägigen Arbeitsniederlegungen sollen in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. Außerdem könnten schon in der kommenden Woche Urabstimmungen zu flächendeckenden Streiks folgen.
(F. Dumont--BTZ)