Umwelthilfe und NRW schließen Vergleich für Luftreinhaltung in Wuppertal
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen zur Luftreinhaltung in der Großstadt Wuppertal haben die Beteiligten einen Vergleich erzielt. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster mitteilte, soll ein Maßnahmenpaket unter anderem aus Geschwindigkeitsbegrenzungen an belasteten Straßen, Verbesserungen des ÖPNV und einem Ausbau der Fahrradinfrastruktur sicherstellen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) "zügig" eingehalten werden. Ein Fahrverbot für Autofahrer sieht der Vergleich nicht vor.
Die DUH begrüßte, dass damit eine "mehr als zehnjährige Grenzwertüberschreitung" in Wuppertal ende. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichteten sich das Land NRW und die Stadt, den NO2-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel "noch in diesem Jahr einzuhalten". Teil des Maßnahmenbündels sind demnach auch ein Durchfahrtverbot für Lkw über 3,5 Tonnen, das besonders stark belastete Straßen betrifft, und eine Erhöhung der Parkgebühren.
Im juristischen Streit über die Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten in Städten hatte das OVG bereits im vergangenen Oktober mitgeteilt, dass die DUH und das Land NRW "ernsthafte, zielführende Vergleichsverhandlungen" zu den Luftreinhalteplänen in insgesamt zwölf Städten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes anstrebten. Die Umwelthilfe lobte nun im Fall von Wuppertal, dass Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) und der Wuppertaler Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD) in den mehr als dreimonatigen Verhandlungen "konstruktiv" am Zustandekommen einer "Blaupause für ein sauberes Wuppertal" mitgewirkt hätten.
(S. Soerensen--BTZ)