Heil stellt Arbeitsschutzregeln für Zeit der Corona-Krise vor
Ob Friseurin, Bauarbeiter oder Buchhalterin: Deutschlands Arbeitnehmer sollen auch bei der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen so gut wie möglich vor der Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus geschützt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellte dazu am Donnerstag zehn bundesweit und branchenübergreifend einheitliche Arbeitsschutzregeln vor, die ab sofort gelten. Konkrete Empfehlungen für die Praxis erarbeiten die Berufsgenossenschaften.
Die Hygieneregeln und Abstandsgebote gelte es nun im Alltag anzuwenden, sagte Heil: "In Kantinen und Pausenräumen, auf Baustellen und in der Landwirtschaft, bei Lieferdiensten, Transporten und Fahrten und in Unterkünften." Büroarbeiten sollten nach wie vor wo immer möglich im Homeoffice erledigt werden, betonte der Minister.
Bei den zehn Regeln geht es zum einen um einen Sicherheitsstandard von mindesten 1,5 Metern bei der Arbeit - "in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen". Betriebe müssten dies etwa durch Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umsetzen.
Beschäftigte sollten zudem möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben - die Arbeitgeber müssten Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro "durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerren".
Wo Schutzscheiben nicht möglich seien und Abstände nicht eingehalten werden könnten, müssten die Arbeitgeber Masken zur Verfügung stellen, sagte Heil weiter. Hier gehe es um einen Nase-Mund-Schutz, nicht um medizinische Masken, betonte Heil. Die Arbeitgeber müssten auch Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender bereitstellen.
Bislang gab es keine Rechtsgrundlage für diese Regeln - "die haben wir jetzt", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy. Das Kabinett verabschiedete den "Arbeitsschutzstandard Covid 19" am Donnerstag im Umlaufverfahren, wie Heil sagte.
Hussy zufolge wird die Gesetzliche Unfallversicherung "das Papier übersetzen für die jeweiligen Branchen". Viele Tipps - etwa für das Arbeiten im Supermarkt oder im Homeoffice oder für das Tragen einer Maske - seien schon online verfügbar, auch in Bildern und in anderen Sprachen.
Die Berufsgenossenschaften böten "pragmatische Hilfestellungen" für die verschiedenen Branchen. Im Fokus stünden vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Großbetriebe könnten sie nicht auf eigene Spezialisten zugreifen. Für das Friseurhandwerk etwa sollen Ende dieser Woche Empfehlungen veröffentlicht werden. Dann habe die Branche Zeit, sich bis zur Öffnung der Salons am 4. Mai vorzubereiten.
Arbeitsminister Heil betonte, es gehe bei den Regeln "vor allem um Beispiele und Beratung". Es werde zwar auch stichprobenartige Überprüfungen geben, doch "die Kontrolle steht nicht im Vordergrund". Die Regierung wolle die Wirtschaft nicht mit zusätzlichen Strafmaßnahmen belasten.
Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Mitgliedschaft ist Pflicht für die Unternehmen, die sie auch finanzieren.
(S. Soerensen--BTZ)