Heil stellt neue Arbeitsschutzregeln für Zeit der Corona-Pandemie vor
Vor der geplanten schrittweisen Öffnung der Geschäfte hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bundesweit und branchenübergreifend einheitliche Arbeitsschutzregeln in Zeiten der Corona-Pandemie vorgestellt. Das Kabinett habe den neuen Arbeitsschutzstandard Covid 19 am Donnerstag im Umlaufverfahren verabschiedet, sagte Heil in Berlin. "Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten." Es werde zwar Kontrollen geben - im Vordergrund stünden aber "Beispiele und Beratung".
Heil stellte zehn Eckpunkte vor. Dazu gehört etwa ein Sicherheitsstandard von mindesten 1,5 Metern bei der Arbeit - "in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen". Betriebe müssten dies etwa durch Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umsetzen. Ein weiterer Punkt auf der Liste sind Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse. Beschäftigte dürften möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben, Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro müssen demnach "durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt" werden.
Bislang gab es keine Rechtsgrundlage für diese Regeln - "die haben wir jetzt", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy. Die Berufsgenossenschaften erarbeiten demnach für die verschiedenen Branchen konkrete Empfehlungen. Für das Friseurhandwerk etwa sollen sie Ende dieser Woche veröffentlicht werden. Dann habe die Branche Zeit, sich bis zur Öffnung am 4. Mai vorzubereiten.
(M. Taylor--BTZ)