IGM: Metall-Arbeitgeber kündigen Klage gegen Warnstreiks an
Der Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie eskaliert: Die Arbeitgeber kündigten am Dienstag Klage gegen die 24-Stunden-Warnstreiks an, die am Abend in einzelnen Betrieben begannen. Die Unternehmen halten die von der IG Metall geforderte Arbeitszeitreduzierung bei teilweisem Lohnausgleich für eine "massive Diskriminierung" der Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten. Die Tarifverhandlungen waren am Samstag gescheitert.
Der norddeutsche Arbeitgeberverband Nordmetall kündigte am Dienstag Klage vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main an, wo die IG-Metall-Zentrale ihren Sitz hat. Das Gericht solle die "Rechtswidrigkeit" der 24-Stunden-Warnstreiks feststellen, erklärte der Verband. "Wir sind die ersten, die die Klage ankündigen. Aber alle Metall- und Elektro-Arbeitgeber sind sich einig und wollen sich wehren", sagte ein Nordmetall-Sprecher nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. Mittwochmorgen wollen demnach die anderen regionalen Arbeitgebervereinigungen entscheiden, ob sie sich der Klage anschließen. "Wir befinden uns mit der Tagesstreik-Eskalation der IG Metall in einer neuen Gefechtslage".
Die IG Metall hatte für Dienstagabend die ersten Warnstreiks über 24 Stunden angekündigt. Mit Beginn der Tagesschichten am Mittwoch soll die Zahl der bestreikten Betriebe bundesweit auf mehr als 80 steigen, wobei der Schwerpunkt der ersten Streikwelle zunächst im Maschinen- und Fahrzeugbau liegt.
Bundesweit will die Gewerkschaft von Mittwoch und Freitag in über 250 Betrieben zeitlich gestaffelt zu Arbeitsniederlegung aufrufen. Zugleich bereitet sie darüber hinaus bereits mögliche flächendeckende Streiks ab kommender Woche vor.
Damit will die Gewerkschaft in der festgefahrenen laufenden Tarifauseinandersetzung den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Am Samstag waren die Gespräche im Pilotbezirk Baden-Württemberg gescheitert - vor allem am Streit über einen von der IG Metall geforderten Zuschuss für Beschäftigte mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder in Schichtarbeit, den die Arbeitgeberseite strikt ablehnt.
Sollte ein Arbeitsgericht die Warnstreiks für rechtswidrig erklären, könnten betroffene Betriebe laut dem Nordmetall-Sprecher Schadensersatz fordern: "Unsere Botschaft an die IG Metall: Wenn Ihr rechtswidrig streikt, müsst Ihr auch die rechtlichen und finanziellen Folgen tragen".
Die 24-Stunden-Warnstreiks sind ein neues Streikkonzept der IG Metall. Warnstreiks dauern üblicherweise nur wenige Stunden. Anders als bei zeitlich unbegrenzten flächendeckenden Streiks ist dafür aber keine Urabstimmung der Mitglieder eines ganzen Gewerkschaftsbezirks nötig. Die Mitarbeiter des warnstreikenden Betriebs entscheiden allein.
(B. Semjonow--BTZ)