Auslastung im Fernverkehr der Bahn teils nur unter zehn Prozent
Die Zahl der Fahrgäste im Fernverkehr der Deutschen Bahn ist einem Medienbericht zufolge in der Corona-Krise massiv gesunken. Aktuell liege die Auslastung von ICE und IC-Zügen "bei teils unter 10 Prozent", erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG unter Berufung auf einen damit befasster Eisenbahner aus dem Betrieb. Trotzdem werde die Bahn auch über die Osterfeiertage das derzeitige Programm nicht ausdünnen.
"Das Unternehmen will rund 70 Prozent des normalen Angebotes fahren", zitierte der Hessische Rundfunk den Eisenbahner. Offiziell teilte ein Bahn-Sprecher auf Anfrage des Senders mit, derzeit werde mit "rund 75 Prozent" des normalen Fernverkehrsangebotes gefahren. Die Auslastung der Züge sei "deutlich gesunken".
Schon seit einigen Wochen hat die Deutsche Bahn ihren Personenverkehr wegen der gesunkenen Nachfrage ausgedünnt. Zugleich hatte die Bahn bereits zu Beginn der Coronavirus-Pandemie angekündigt, dass der Betrieb auch in der Krise so lange wie möglich aufrecht erhalten werden solle. Der Konzern wolle damit als Teil der Daseinsvorsorge einen Beitrag zur notwendigen Mobilität und der Versorgung der Wirtschaft leisten.
Die Lokführergewerkschaft GDL forderte unterdessen den Abschluss eines umfassenden Tarifvertrages in der Eisenbahnbranche. Derzeit werde in einer Reihe von Unternehmen über die Einführung von Kurzarbeit diskutiert, erklärte die GDL am Freitag. Um die wirtschaftlichen Nachteile möglichst gering zu halten, sei ein Tarifabschluss mit den mehr als 50 Eisenbahnverkehrsunternehmen nötig, die Tarifpartner der GDL sind.
Zentral soll dabei der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen während der Kurzarbeit selbst und bis drei Monate nach deren Beendigung sein. "Mit der Einführung von Kurzarbeit geht nicht automatisch ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen einher", erklärte GDL-Chef Claus Weselsky. "Darum wollen wir einen umfassenden Kündigungsschutz tarifvertraglich vereinbaren."
Weiterer wesentlicher Bestandteil soll der Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld sein. Dadurch sollten Weselsky zufolge unabhängig von der Höhe der angeordneten Kurzarbeit stets 90 Prozent des Nettoentgelts erzielt werden, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit hätte. Eine solche tarifvertragliche Regelung besteht demnach bisher nur bei der Deutschen Bahn. Die GDL will die Forderung nun auch gegenüber allen anderen Tarifpartnern erheben. (M. Taylor--BTZ)