Bonus-Zahlungen für Beschäftigte bis 1500 Euro ab sofort steuerfrei
Bonus-Zahlungen an Arbeitnehmer für ihren Einsatz in der Coronavirus-Pandemie sind ab sofort steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gelte für Beihilfen oder Sachleistungen bis zu einer Höhe von einmalig 1500 Euro in diesem Jahr, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag mitteilte. Die Beschäftigten müssen sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember bekommen, und zwar "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn".
Scholz hatte die Steuerfreiheit bereits am Sonntag angekündigt. Nun erklärte er: "Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen."
Eine Reihe von Unternehmen habe bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, "andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen", zeigte sich Scholz überzeugt. Das Bundesfinanzministerium stelle sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankommen. "Hundertprozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir hundertprozentig belohnen."
Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen, wie das Finanzministerium weiter mitteilte. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen blieben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben demnach auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
(O. Petrow--BTZ)