Brüssel hält an Anspruch auf Erstattung bei Stornierungen wegen Coronavirus fest
Die EU-Kommission will am Anspruch auf Kostenerstattung bei Flug- oder Reiseausfällen wegen der Corona-Pandemie festhalten. "Wir haben die Airlines und Reiseveranstalter an ihre Pflicht erinnert, die Verbraucher zu entschädigen", sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders am Freitag dem belgischen Nachrichtensender LN24. Dennoch rate er Verbrauchern, Gutschein anstelle einer Erstattung zu akzeptieren.
Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Fluggesellschaften könnten aber nicht die Kostenerstattung mit Verweis auf einen Gutscheins verweigern, unterstrich Reynders. "Das ist europäisches Recht".
Allerdings mache die Reisebranche gerade eine schwierige Phase durch, sagte er weiter. "Das Risiko ist, dass die Veranstalter pleite gehen." Die Verbraucher müssten sich im Klaren darüber sein, dass bei vermehrten Firmenpleiten, "das Recht auf Rückerstattung nicht mehr viel wert ist", fügte der Belgier hinzu.
Die Kommission arbeite deshalb derzeit an einem System abgesicherter Gutscheine. Demnach sollen die Mitgliedstaaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.
Die Bundesregierung hatte sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, Veranstalter von Pauschal- und Flugreisen von der Rückerstattungspflicht bis Ende 2021 zu entbinden. Dafür bräuchte sie aber grünes Licht aus Brüssel. Die zuständigen Ministerien richteten ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission.
Für den Veranstaltungssektor, wo Berlin alleine entscheiden kann, stellte das Corona-Kabinett der Bundesregierung bereits einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vor. Für wegen der Corona-Krise ausgefallene Konzerte oder Fußballspiele sollen Verbraucher Gutscheine erhalten. Verbraucherschützer kritisierten den Schritt.
(O. Joergensen--BTZ)