Regierung will Veranstalter bei Ticketrückgaben entlasten
Die Bundesregierung will Veranstalter in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Sport bei den Erstattungsregelungen für Tickets entlasten. Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie ausfällt, sollen die Veranstalter ihren Kunden statt einer Rückzahlung des Ticketpreises auch einen Gutschein anbieten können. Das Corona-Kabinett der Regierung forderte das Justizressort am Donnerstag auf, dazu einen Gesetzentwurf zu formulieren.
Dieser Gutschein soll bis Ende 2021 gültig sein. Auch soll die Neuregelung eine Härtefallklausel enthalten, wenn die Nutzung des Gutscheins nicht zumutbar ist. Außerdem sollen die Veranstalter verpflichtet werden, doch den Ticketpreis zurückzuerstatten, wenn der Gutschein bis Ende kommenden Jahres nicht eingelöst wurde. Ziel ist demnach, Liquiditätsengpässe bei den Veranstaltern aufgrund der zahlreichen Rückforderungen wegen abgesagter Veranstaltungen zu vermeiden.
Ähnliche Regelungen empfiehlt die Regierung auch für die Rückerstattung des Preises gebuchter Pauschalreisen sowie von Flugtickets. Dafür ist allerdings die EU zuständig. Die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz richteten daher ein Schreiben an die EU-Kommission, mit der Bitte hier für eine einheitliche europäische Regelung zu sorgen.
(A. Lefebvre--BTZ)