EuGH-Generalanwalt: Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietung rechtens
Eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich rechtens: Zu dieser Einschätzung kam der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Michal Bobek, in Luxemburg in seinem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag. Die Auflage für Vermieter - in diesem Fall in der Stadt Paris - sei mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar. (Az. C-724/18 und C-727/18)
Frankreich hatte für alle Gemeinden mit mehr als 200.000 Einwohnern und den Großraum Paris eine Genehmigungspflicht zur Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb eingeführt. Weil sie sich daran nicht hielten, wurden zwei Eigentümer von Pariser Einraumwohnungen zu Geldstrafen von jeweils 15.000 Euro verurteilt. Sie mussten die Wohnungen wieder auf dem normalen Mietmarkt anbieten.
Die Eigentümer riefen daraufhin den Kassationshof als oberste Instanz an, der sich an den EuGH wandte. Generalanwalt Bobek betonte, das "Ziel der Bekämpfung einer Knappheit langfristigen Wohnraums" könne "einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen", der eine Genehmigungspflicht rechtfertigen könne. Das abschließende Urteil der Luxemburger Richter steht noch aus. Der EuGH folgt dem Generalanwalt aber in vielen Fällen.
Viele europäische Städte haben inzwischen ihre Regeln für Kurzzeitvermietungen von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb verschärft. Ähnliche Regeln wie in Paris gelten etwa in Berlin.
(B. Semjonow--BTZ)