Bundesregierung: Homeoffice ist steuerlich komplett absetzbar
Das Arbeiten im Homeoffice während der Corona-Krise ist steuerlich absetzbar. Arbeitnehmer müssen dafür allerdings nachweisen, dass ihr Arbeitgeber das Arbeiten von Zuhause aus angeordnet hat, wie der Steuerrechtsexperte Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule am Montag erläuterte. "Nur wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, kann das häusliche Arbeitszimmer überhaupt steuerlich berücksichtigt werden, nicht jedoch, wenn ein Wechsel ins Homeoffice freigestellt wurde."
Zudem muss der Arbeitnehmer in einem Raum arbeiten, der nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, wie Hiller weiter ausführte. Dieser Raum müsse außerdem von den Privaträumen getrennt liegen: "Durchgangszimmer, Flurbereiche und offene Galerien erfüllen diese Bedingung nicht."
Das Arbeiten im Homeoffice nachweisen muss der Steuerpflichtige. Hiller empfahl Fotos, auch von Laptop und Schreibtischstuhl aus dem Büro des Arbeitgebers. Die Bilder könnten etwa an die geschäftliche E-Mail-Adresse eines Kollegen geschickt werden. "Damit ist man bei einer Nachfrage des Finanzamts auf der sicheren Seite."
Maximal lassen sich so 1250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen; eingetragen werden die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Anlage N der Steuererklärung. "Wieviel sich sparen lässt, kann man ganz einfach selbst ausrechnen", erklärte der Steuerrechtsexperte: Die Warmmiete des Arbeitszimmers werde anteilig anhand der Quadratmeter ermittelt. Dieser Betrag werde auf die Arbeitstage im Homeoffice umgelegt. Für 100 Quadratmeter etwa betrage die Warmmiete tausend Euro, das Arbeitszimmer ist 20 Quadratmeter groß. Wer so im März und April aus dem Homeoffice gearbeitet hat, könne 400 Euro steuermindernd ansetzen.
Das Vergleichsportal Verivox rechnete am Montag vor, was Homeoffice für die Stromrechnung bedeutet. Die Stromkosten für einen Laptop etwa betragen demnach pro Arbeitstag lediglich 15 Cent, bei einem PC mit angeschlossenem Monitor rund 50 Cent. Auch das Kochen einer zusätzlichen Mahlzeit schlägt demnach mit knapp 50 Cent zu Buche. Die Kosten von einem Euro pro Arbeitstag "bekommen die Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht erstattet", erklärte Verivox. (B. Semjonow--BTZ)