Beim Düngen gelten künftig strengere Regeln
Beim Düngen ihrer Felder müssen Bauern künftig strengere Regeln beachten. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Änderung der lange umstrittenen Düngeverordnung zu. Damit werden hohe Strafzahlungen wegen Verstößen gegen die EU-Vorgaben zum Schutz des Grundwassers abgewendet. Neue Regeln für besonders belastete Gebiete treten allerdings erst Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Ziel der Verordnung ist es, dass Düngemittel in der Landwirtschaft gezielter eingesetzt werden und weniger Nitrat in die Gewässer gelangt. Viele der neuen Vorgaben sollen nun bereits in wenigen Wochen in Kraft treten, wenn die novellierte Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die neuen strengeren Regeln für besonders belastete sogenannte Rote Gebiete gelten dagegen erst ab dem 1. Januar 2021.
Die Länder haben damit etwas länger Zeit, stärker oder weniger stark mit Nitrat belastete Gebiete auszuweisen, für die dann unterschiedliche Düngeregeln gelten. Darüber hatte sich die Bundesregierung angesichts der Corona-Pandemie und der Debatte über die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln zuvor mit der EU-Kommission verständigt.
Denn viele Bauern fürchten durch strengere Vorgaben zusätzliche Belastungen und Ernteeinbußen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bezeichnete den nun gefundenen Kompromiss deshalb als "schwierigen Interessensausgleich". Sie verstehe, "dass die neuen Regeln für viele Landwirte eine Belastung darstellen". Darum werde die Bundesregierung Fördermittel für Agrarumweltprogramme und Investitionen zur Verfügung zu stellen.
Zugleich verwies die Ministerin darauf, dass die neuen Regeln für Verbraucher eine Entlastung seien - "denn je sauberer das Grundwasser wird, desto weniger kostet die Trinkwasseraufbereitung, die jeder einzelne Haushalt bezahlen muss."
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Juni 2018, wonach Deutschland gegen die Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union verstößt. Grund dafür ist vor allem die Landwirtschaft. Zwar hatte die Bundesregierung die Düngeverordnung erst 2017 novelliert, um die Belastung der Gewässer zu reduzieren. Doch die Kommission in Brüssel hielt dies für nicht ausreichend; der Bundesrepublik drohten deshalb Strafzahlungen von mehr als 800.000 Euro pro Tag.
Im Spannungsfeld zwischen Bauernprotesten und Forderungen von Umweltschützern und der Wasserwirtschaft nach schärferen Regeln hatte die Bundesregierung lange um die genaue Neujustierung der Verordnung gerungen. Nach dem Bundesratsbeschluss gehe sie nun davon aus, dass die EU-Kommission "vorerst bereit ist, von einer weiteren Klage gegen Deutschland abzusehen", erklärte Schulze. Auch Beate Kasch, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte, sie erwarte nun das klare Signal von der EU-Kommission, "dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht".
Umweltschützer begrüßten den Beschluss des Bundesrates. Für einen wirksamen Gewässerschutz bleibe aber noch immer "viel zu tun", kommentierte der politische Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), Florian Schöne. "Wir bezweifeln weiterhin, dass die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Nitrat-Überschüsse in der Landwirtschaft wirksam und verursachergerecht zu reduzieren". Viele Umweltschützer sehen insbesondere die Massentierhaltung als einen wesentlichen Teil des Problems.
Scharfe Kritik an den neuen Düngeregeln kam hingegen vom Deutschen Bauernverband (DBV). Die Verordnung sei fachlich mangelhaft, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. "Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich", erklärte er. "Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen."
Enttäuscht äußerte sich auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU), die wegen der zusätzlichen Belastung der Landwirtschaft durch die Corona-Krise eine Verschiebung gefordert hatte. "Wir werden nun alles daran setzen, dass wir bei der Ausweisung der Roten Gebiete schnell vorankommen, die Regelungen praxisgerecht umsetzen, um Planungssicherheit für die Landwirte gewährleisten zu können", erklärte sie.
(D. Fjodorow--BTZ)