Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes soll Nitratbelastung verringern
Vor dem Hintergrund drohender Strafzahlungen an die EU hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reduzierung der Nitratbelastung in deutschen Gewässern auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Vorgesehen sind darin unter anderem schärfere Regeln für landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Wenn diese Flächen an einem Hang mit durchschnittlich mindestens fünf Prozent Neigung liegen und an Gewässer grenzen, wird in einem Bereich von fünf Metern an den Ufern eine "verpflichtende Begrünung" vorgeschrieben, wie das Umweltministerium von Svenja Schulze (SPD) erklärte.
Dies soll verhindern, dass Düngemittel in die Gewässer geschwemmt werden. Die begrünten Flächen könnten anderweitig genutzt werden, etwa als Weideflächen, erklärte das Ministerium.
Das Gesetz dient demnach zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018. Der EuGH hatte damals geurteilt, dass Deutschland gegen die europäische Nitratrichtlinie verstößt. Grund dafür ist vor allem die Überdüngung.
Zwar hatte die Bundesregierung die Düngeverordnung erst 2017 novelliert, die EU-Kommission hält dies aber noch immer für nicht ausreichend und pocht auf Nachbesserungen. Viele Landwirte befürchten allerdings Ertragseinbußen und hatten zuletzt wiederholt massiv gegen schärfere Regeln protestiert.
Die Wasserwirtschaft und kommunale Unternehmen warnen wiederum vor einem immer größeren Aufwand für die Grundwasseraufbereitung und letztlich steigenden Kosten für die Verbraucher. In diesem Spannungsfeld ringt die Bundesregierung bereits seit Monaten um die genaue Ausgestaltung der Neuregelung.
Das Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der am 3. April parallel zur Düngeverordnung darüber entscheiden soll. Das Bundesumweltministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Kommission von einer Zweitklage und damit verbundenen Zwangsgeldern gegen Deutschland absehen könnte, wenn beide Vorhaben bis dahin beschlossen würden.
(O. Joergensen--BTZ)