Verdi scheitert mit Klage gegen verkaufsoffene Sonntage in Berlin
In Berlin wird es in den nächsten Wochen drei verkaufsoffene Sonntage geben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hob nach eigenen Angaben am Dienstag eine anderslautende Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts auf und erklärte die vom Senat genehmigten Ladenöffnungen wieder für zulässig. Geklagt hatte die Gewerkschaft Verdi.
In dem Rechtsstreit ging es um drei verkaufsoffene Sonntage anlässlich der Internationalen Grünen Woche (28. Januar), der Berlinale (18: Februar) und der Internationalen Tourismusbörse (11. März). Die Richter des OVG hatten nach Gerichtsangaben "keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der von der Stadt festgesetzten Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2018. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: OVG 1 S 4.18).
Der Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg nannte das Urteil einen "Schritt in Richtung der Abschaffung des arbeitsfreien Sonntags". Die Entscheidung habe für die Beschäftigten im Einzelhandel sowie die "gesamte Gesellschaft" erhebliche negative Folgen, erklärte Bezirkschefin Susanne Stumpenhusen.
Die Gewerkschaft betonte, sie habe "Zweifel", dass das Urteil des OVG mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des Sonntags und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Thema vereinbar sei. Da Rechtsmittel gegen die im Eilverfahren getroffene Entscheidung nicht vorgesehen seien, müsse sie aber sorgfältig prüfen, ob sie versuchen werde, im Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung herbeizuführen.
(D. Wassiljew--BTZ)