Uber gestaltet Fahrtenvermittlung nach Gerichtsurteil um
Der Fahrdienstvermittler Uber hat sein Vermittlungsmodell teilweise umgebaut. "Damit entsprechen wir dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, das einige Aspekte unseres Prozesses beanstandet hatte", erklärte das Unternehmen am Montag. Die Berliner Safedriver Group übernimmt demnach die Abwicklung von Fahrten, die über die Uber-App gebucht werden. Das Gericht hatte Uber am Donnerstag untersagt, seinen Kunden selbst Mietwagenfahrer zu vermitteln.
Bereits im Zuge der Verhandlung seien Änderungen vorbereitet worden, "um sicherzustellen, dass wir unseren Service für die Nutzer auch weiterhin anbieten können", erklärte Uber nun. Zuvor hatte bereits das "Handelsblatt" über den Einstieg des Mobilitätsunternehmens Safedriver berichtet, das im Gegensatz zu Uber eine Konzession als Mietwagenfirma habe. Das Fehlen einer solchen Lizenz war einer der Hauptkritikpunkte der Richter.
Bislang hatte Uber Fahrtenwünsche, die seine Nutzer per App abgaben, direkt an Mietwagenpartner weitergeleitet. Künftig schalten sich je nach Stadt verschiedene Safedriver-Tochterfirmen als Generalunternehmer dazwischen. Formal legt Safedriver damit künftig auch die Preise fest, will laut "Handelsblatt" aber "in der Realität die von Uber gestellte Technik dafür nutzen".
Eine weitere Änderung sehen Nutzer der Uber-App, wenn sie eine Fahrt buchen: Ihnen wird angezeigt, welche konkrete Mietwagenfirma als Subunternehmen ihre eigentliche Beförderung übernimmt, und müssen dies bestätigen. Auch soll die App erkennen, ob Fahrer ihre Uber-Aufträge wie verlangt an ihrem Dienstsitz entgegennehmen und ob sie gegen die Rückkehrpflicht zu diesem Sitz verstoßen. Im Zweifel sollen Fahrer von der Vermittlung ausgeschlossen werden können, Details wollte Uber noch nicht nennen.
Wie sinnvoll die zugrundeliegenden Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz seien, sei eine andere Frage, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Uber werde unabhängig von den umgesetzten Änderungen "sehr wahrscheinlich" Berufung gegen das Frankfurter Urteil einlegen.
(Y. Rousseau--BTZ)