Lieferkettengesetz soll Unternehmen zur Wahrung von Menschenrechten verpflichten
Die Bundesministerien für Arbeit und Entwicklung wollen große Unternehmen zur Wahrung von Menschenrechten bei ihren Produzenten und Zulieferern verpflichten. Nur jedes fünfte Unternehmen erfüllt derzeit entsprechende UN-Standards, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Mittwoch in Berlin mitteilten. 2500 von 3000 befragten Unternehmen in Deutschland äußerten sich allerdings gar nicht bei einer Umfrage der Ministerien. Heil und Müller kündigten ein Lieferkettengesetz zur Verbesserung der Lage an.
"Die ersten Ergebnisse sind mehr als ernüchternd", sagte Heil zu den Ergebnissen der Unternehmensbefragung. Die Ministerien würden nun Eckpunkte für ein Gesetz erarbeiten, um die Unternehmen über eine freiwillige Selbstverpflichtung hinaus "verbindlicher als bisher" zur Wahrung von Menschenrechten anzuweisen - "und zwar nicht nur in Europa, sondern global". Falls auch eine zweite Umfrage bis zum Frühsommer wie erwartet nicht zu besseren Ergebnissen führe, "wird es zur Gesetzgebung kommen", kündigte Heil an.
Der SPD-Minister sprach von einem "Gesetz mit Augenmaß", das "das ernsthafte Bemühen" in den Mittelpunkt stellen solle. Gefordert sei keine "Raketentechnik", Vorwürfe der Überforderung von Unternehmen seien "albern". Mittelfristig wollen beide Minister die Fairness in globalen Lieferketten auch "zu einem europäischen Thema machen".
"Globalisierung darf nicht mit Ausbeutung verwechselt werden", sagte Heil. "Die Rede ist von Hungerlöhnen, von Kinderarbeit, von Arbeit, die gefährlich ist." Verantwortungsbewusste Unternehmen dürften keinen Wettbewerbsnachteil haben.
"Das Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung von Konzernen ist krachend gescheitert“, erklärte die Linke im Bundestag und forderte für das Gesetz "Klagerechte für Betroffene an deutschen Gerichten und harte Sanktionen gegen Verstöße". Auch die Grünen erklärten, eine zweite Umfragerunde sei "reine Zeitverschwendung".
Das sehen Industrieverbände anders: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) plädierten für das zweite sogenannte Monitoring. Der DIHK warnte vor "unausgegorenen Vorschlägen ohne empirische Grundlage". Aus Sicht des BDI missachten Heil und Müller mit ihrem Vorstoß eine Vereinbarung, derzufolge erst "im Sommer 2020 Ergebnisse aus einer Unternehmensbefragung" analysiert und entsprechende Maßnahmen erarbeitet werden sollten.
(A. Bogdanow--BTZ)