Bund sorgt für komplette Entschädigung von Thomas-Cook-Pauschalurlaubern
Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook sollen nicht auf ihren Schäden sitzenbleiben: Der Bund werde die Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, ersetzen, kündigte die Bundesregierung am Mittwoch an. Thomas Cook war nicht ausreichend versichert; es sei den Kunden aber "nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen".
Die Thomas Cook GmbH hatte am 25. September Insolvenz angemeldet. 140.000 Urlauber saßen zeitweise an ihrem Urlaubsort fest. Sie und weitere zehntausende Urlauber, die noch einen Urlaub bei Thomas Cook gebucht hatten, melden derzeit ihre Entschädigungsansprüche an. Auch viele Hotelbesitzer bekommen noch Geld.
Der Reiseveranstalter war nach der EU-Pauschalreiserichtlinie dazu verpflichtet, die Vorauszahlungen von Reisenden gegen Insolvenz abzusichern, wie die Regierung am Mittwoch erläuterte. Das Versicherungsunternehmen von Thomas Cook, Zurich, muss allerdings nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Summe von 110 Millionen Euro haften. Die Ansprüche aller Betroffenen sind deutlich höher.
Die Regierung betonte am Mittwoch, der Fall werfe "eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf", die bislang ungeklärt seien - etwa, ob die Haftungssumme richtig berechnet worden sei. Umstritten zwischen Regierung und Versicherung ist auch, ob die Rückführungskosten der Touristen in die Haftungssumme fallen oder nicht.
Die Kunden sollen nun aber die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, bekommen. Dies geschehe "aus Gründen des Vertrauensschutzes". Für die Abwicklung und die Auszahlung an die Kunden soll es laut Regierung ein möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren geben. Sie werde Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren.
(L. Andersson--BTZ)