Geld: Finanzministerium warnt vor Abschaffung der Grundsteuer
Angesichts der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über eine Reform der Grundsteuer hat das Bundesfinanzministerium eindringlich vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Die Steuer sei "unverzichtbar", konnte BERLINER TAGESZEITUNG am Dienstag aus einem Schreiben des Ministeriums an die Richter in Karlsruhe, erfahren. Würde sie kippen, drohten den Kommunen "wirtschaftliche Verwerfungen". Die Gemeinden dürften "weitgehend nicht in der Lage dazu sein, den Wegfall der Grundsteuer zu kompensieren", warnte das Ministerium.
Karlsruhe verhandelt am Vormittag über eine Reform der Grundsteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2014 die Vorschriften zur Erhebung der Grundsteuer wegen völlig veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt und die Frage zu einer gerechten Besteuerung von Grundstücken und Immobilien dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Grundsteuer beruht auf Grundstückswerten, die im Westen seit 1964 nicht mehr angepasst wurden und im Osten sogar seit 1935 gelten.
Städte und Gemeinden forderten eine schnelle Reform. "Die Diskussion um die Grundsteuer läuft jetzt seit fast 20 Jahren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview. "Es wird Zeit, dass die Politik endlich zu Potte kommt."
Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, forderte Bund und Länder auf, die Grundsteuer "zügig" neu zu regeln. Eine Reform sei überfällig und da eine mögliche Neubewertung aller Grundstücke einige Jahre dauern würde, müsse schnell gehandelt werden. Die Steuer ist dem Deutschen Städtetag zufolge mit rund 13 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der bundesweit 11.300 Städte und Gemeinden.
Das die Steuer ohnehin sehr fragwürdig ist, da der Staat diese schainbar nur als Abschöpfung zur Eigenfinanzierung erhebt, hier auf bereits vorhandenes Bürgervermögen, obwohl das Grundgesetz eigentlich Eigentum schützt, müssen nunmehr die Verfasungsrichter prüfen. Fraglich ist hierbei allerdings, wie es Bürger in einerm Unfrage von BERLINER TAGESZEITUNG zu diesem Thema bildlich ausdrücken: "ob eine Krähe der anderen ein Auge aufhackt...!"
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)