Deutschland: Bürger ärgern sich über unerlaubte Werbeanrufe
Immer mehr Verbraucher ärgern sich über unerlaubte Werbeanrufe. Bei der Bundesnetzagentur gingen im ersten Halbjahr 2017 bereits mehr als 26.000 Beschwerden ein. Das sind bereits fast so viele wie im gesamten Vorjahr, wie das Wirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Grünen mitteilte. 2016 hatte die Behörde knapp 29.300 Meldungen gezählt.
Besonders häufig beschweren sich Verbraucher über verbotene Werbeanrufe für Produkte der Energieversorgung, der Telekommunikation, für Versicherungs- und Finanzprodukte sowie für Zeitschriften und Zeitungen, heißt es in der BERLINER TAGESZEITUNG aktuell vorliegenden Regierungsantwort auf die Anfrage der Grünen-Abgeordneten Nicole Maisch.
Maisch kritisierte, die große Koalition habe es verpasst, branchenübergreifend eine verbraucherfreundliche Regelung zu beschließen. "Aus unserer Sicht sollten Vertragsabschlüsse durch unerlaubte Werbeanrufe nur dann zu Stande kommen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Einverständnis in Textform bestätigen", sagte die Verbraucherpolitik-Expertin der Grünen.
Telefonwerbung ist seit 2009 nur bei ausdrücklicher Einwilligung vom Verbraucher erlaubt. Außerdem dürfen Firmen seitdem ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken, wodurch Werbeanrufe leichter zurückverfolgbar sein sollen.
Seit 2013 ist ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt. Seitdem können höhere Bußgelder verhängt werden und zwar auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern. Zuvor galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen. In der Regierungsantwort auf die Grünen-Anfrage heißt es, die praktische Wirksamkeit des Gesetzes werde derzeit überprüft.
Ebenso wie Maisch gehen auch den Bundesländern die bestehenden Regeln nicht weit genug, um nervige Werbeanrufe und Abzocke am Telefon zu unterbinden. Der Bundesrat beschloss im Mai einen Gesetzentwurf, wonach durch ungebetene Telefonanrufe zustande gekommene Verträge nur dann gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt.
Die Bundesregierung hätte sich in einem nächsten Schritt mit der Gesetzesinitiative der Länder befassen und sie dann mit einer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiterleiten müssen. Die Legislaturperiode ist allerdings in wenigen Wochen beendet, passiert ist noch nichts.
+++ Die Beschwerdeseite der Bundesnetzagentur im Internet: https://www.Bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/Beschwerdeeinreichen/beschwerdeeinreichen.html +++
(N. Lebedew--BTZ)