Drogeriemarktgründer Anton Schlecker wehrt sich gegen Vorwürfe
Fünf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker hat Unternehmensgründer Anton Schlecker gegen ihn in einem Strafprozess erhobene Bankrott-Vorwürfe zurückgewiesen. "Die Vorwürfe sind unzutreffend", sagte sein Anwalt Norbert Scharf am Montag (06.03.2017) zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Stuttgart. Schlecker wird vorgeworfen, im Zuge der Insolvenz Vermögen beiseite geschafft zu haben. Angeklagt sind auch seine Frau und seine beiden Kinder.
Die Drogeriemarktkette Schlecker hatte 2012 Insolvenz angemeldet. Rund 25.000 Beschäftigte verloren durch die Pleite ihre Arbeitsplätze. Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker nun unter anderem vor, in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens in 36 Fällen Vermögen beiseite geschafft zu haben und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Bei einer Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Bankrotts in einem besonders schweren Fall drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 72-Jährigen zudem zur Last, die tatsächlichen Verhältnisses des Unternehmens in Jahresabschlüssen unrichtig wiedergegeben zu haben. Zudem soll er vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht und dies auch eidesstattlich versichert haben. Auf der Anklagebank sitzen in Stuttgart auch seine Frau sowie seine Tochter und sein Sohn. Sie sollen Beihilfe geleistet haben. Seinen beiden Kindern wird zudem vorgeworfen, ein Logistikunternehmen als faktische Geschäftsführer um mehrere Millionen Euro geschädigt zu haben. Sie sollen es zudem bewusst pflichtwidrig unterlassen haben, rechtzeitig einen einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Staatsanwaltschaft listete zum Prozessauftakt detailliert zahlreiche Zahlungen und Überweisungen in Millionenhöhe auf, die die Vorwürfe belegen sollen. So soll der Schlecker-Konzern an das Logistikunternehmen, in dem Schleckers Kinder Gesellschafter waren, überhöhte Stundensätze gezahlt haben. Anton Schlecker soll zudem unter anderem seinen Enkeln 800.000 Euro geschenkt, seinen Kindern und ihren Familien eine Urlaubsreise für knapp 50.000 Euro bezahlt und Kosten einer Wohnung seines Sohnes in Höhe von rund einer Million Euro übernommen haben.
Schleckers Ehefrau soll laut Staatsanwaltschaft zudem Zahlungen von dem Logistikunternehmen, in dem ihre Kinder Gesellschafter waren, für Beratungsleistungen erhalten haben. Diese soll sie aber nicht erbracht haben.
Die Verteidigung des einstigen Drogeriemarktkönigs wies den Vorwurf zurück, dass dieser Vermögen beiseite geschafft habe. Eine Insolvenz sei für Anton Schlecker "schlicht unvorstellbar" gewesen, sagte sein Anwalt. In dem anstehenden Prozess müsse es jetzt um die "besondere und individuelle Vorstellungswelt" Schleckers zum damaligen Zeitpunkt gehen. Dieser sei ein "schwäbischer Unternehmertyp" gewesen, "die Firma war sein Lebenswerk". Scharf kritisierte zudem, dass im Vorfeld des Prozesses eine Atmosphäre einer "vorverurteilenden Treibjagd" gegen seinen Mandanten geschaffen worden sei. Auch die Verteidigung seiner Ehefrau und seiner Tochter wiesen die Vorwürfe der Anklage zurück.
Vor Gericht müssen sich auch zwei Wirtschaftsprüfer verantworten. Sie sollen falsche Bilanzierungen erkannt, aber dennoch attestiert haben, dass die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. Für den Prozess in Stuttgart sind bereits Verhandlungstage bis Oktober angesetzt. Das Verfahren könnte aber noch deutlich länger dauern. (O.Portnova--BTZ)