Gericht: Whisky aus Baden-Württemberg darf nicht mehr "Glen" heißen
Im Rechtsstreit um die Bezeichnung "Glen" für einen Whisky aus Baden-Württemberg hat der Hersteller eine Niederlage erlitten. Das Hamburger Landgericht gab nach Angaben eines Sprechers einer Klage der schottischen Whisky-Branche statt und untersagte am Donnerstag die Verwendung des Namenszusatzes für ein in Deutschland produziertes Getränk. Zur Begründung verwiesen die Richter auf eine zuvor beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erbetene Klarstellung. (Az. C-44/17)
Nach Gerichtsangaben folgt aus der EuGH-Entscheidung, dass in dem Fall allein die Bezeichnung "Glen" zu bewerten und etwaige weitere Hinweise auf der Flasche nicht zu berücksichtigen seien. Das Wort bezeichne typischerweise ausschließlich "Scotch Whisky", was eine innerhalb der EU geschützte Herkunftsbezeichnung sei. Somit liege auch eine irreführende Herkunftsangabe vor, die zu unterlassen sei.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der unterlegene Hersteller aus dem schwäbischen Buchenbachtal kann dagegen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) noch in Berufung gehen. Gegen das Unternehmen war eine Interessenvertretung der schottischen Whisky-Branche vorgegangen. Nach deren Auffassung weckt die Verwendung des von vielen Produzenten genutzten gälischen Worts "Glen" (schmales Tal) eindeutige Assoziationen mit Schottland und seinem Nationalgetränk.
Das Hamburger Landgericht hatte den Fall zunächst dem EuGH vorgelegt und um eine grundsätzliche europarechtliche Klärung gebeten. Die Richter in Luxemburg entschieden im Juni vorigen Jahres, dass ihre deutschen Kollegen prüfen müssen, ob Verbraucher aufgrund des umstrittenen Zusatzes im Namen des Produkts der Brennerei aus der Gemeinde Berglen-Oppelsbohm "unmittelbar" an "Scotch Whisky" denken.
(F. Burkhard--BTZ)