Verkehr: Elektrische Tretroller nur mit Führerschein und Versicherung
Wer künftig mit einem elektrischen Tretroller durch die Stadt brausen möchte, braucht dafür einen Führerschein. Außerdem herrsche für Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Stundenkilometern Versicherungspflicht, wie aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht. Durch eine Versicherungsplakette für "Elektrokleinstfahrzeuge" solle die Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Weiter plant die Regierung, die Tretroller überwiegend auf Radwegen fahren zu lassen. Um die Geschwindigkeitsunterschiede zu Fahrrädern möglichst gering zu halten, sollen die Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen etwa auch Hoverboards gehören, je nach Bauart maximal zwölf bis 20 km/h schnell fahren dürfen. Wann die Roller in Deutschland zugelassen werden, ist noch unklar.
Während in Deutschland seit Jahren über die Zulassung von elektrischen Tretrollern gestritten wird, gibt es in anderen Ländern wie beispielsweise den USA oder Russland bereits einen harten Wettbewerb unter den verschiedenen Anbietern. Diese verkaufen die Roller teils an Privatleute, teils gibt es aber auch Roller-Sharing, wie es die Deutschen von den zahlreichen Leihfahrradanbietern kennen.
Die Roller locken auch die Autoindustrie: Während BMW im Ausland schon einen E-Tretroller im Angebot hat, will die Daimler-Tochter Mytaxi noch dieses Jahr ins Verleihgeschäft einsteigen. Das fränkische Bamberg will den Roller-Verleih für den US-Anbieter Bird als erste deutsche Stadt per Sondergenehmigung erlauben.
(P. Hansen--BTZ)