Keine Diskriminierung mehr bei grenzüberschreitendem Online-Shopping
Beim Einkaufen im Internet innerhalb der EU darf es keine Diskriminierung nach Wohnort oder Nationalität mehr geben. Eine entsprechende EU-Verordnung - das Verbot des sogenannten Geoblockings - trat am Montag endgültig in Kraft. Bislang konnten Online-Händler mit Hilfe des Geoblockings ausländischen Kunden den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern.
Besonders große Versandhändler greifen auf diese Praxis zurück. Oft werden die Kunden dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet - wo die Preise womöglich höher sind. Diese Umleitung darf nun nur noch nach vorheriger Einwilligung geschehen.
Die Verordnung verpflichtet indes nicht zur Lieferung von Waren ins Ausland. Allerdings muss der Händler die Waren zur Abholung anbieten oder innerhalb seines Liefergebietes zustellen, wo der Kunde sie dann abholen kann. Besonders Bewohner grenznaher Regionen dürften daher von der Abschaffung des Geoblockings profitieren.
Zudem sollen der Verordnung zufolge nun für alle Kunden dieselben Geschäftsbedingungen gelten. Damit muss ein Händler auch Kunden aus einem anderen EU-Land die Zahlungsmittel gewähren, die er bei seinen inländischen Kunden akzeptiert. Dazu zählen auch im Ausland ausgestellte Kreditkarten derselben Marke wie Visa oder Mastercard.
Für digitale Medien wie E-Books, Filme und Computerspiele wird es vorerst weiterhin Ländergrenzen geben. Allerdings ist zwei Jahre nach Inkrafttreten eine Überprüfung der Verordnung durch die EU-Kommission geplant und bei dieser Gelegenheit soll auch die Ausweitung der Regelung auf diese Dienstleistungen zur Debatte stehen.
(F. Burkhard--BTZ)